Vergabe von Medizin-Stipendien


Richtlinie über die Vergabe von Medizin-Stipendien tritt in Kraft

Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU): Ziel ist die qualitativ hochwertige und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern – Stipendiaten verpflichten sich für Tätigkeit im Land

Die Richtlinie über die Vergabe von Zuwendungen an Studierende der Humanmedizin tritt am 14. November 2017 in Kraft. „Wir wollen eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern flächendeckend und nachhaltig sicherstellen. Deshalb unterstützen wir Humanmedizinstudierende mit Hilfe von Stipendien, um diese frühzeitig für die Aufnahme einer späteren ärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum zu gewinnen. Wer die finanziellen Hilfen erhält, verpflichtet sich, nach dem Studium und der entsprechenden Facharztweiterbildung für eine Dauer von mindestens fünf Jahren in ländlichen Regionen oder im öffentlichen Gesundheitsdienst Mecklenburg-Vorpommerns ärztlich tätig zu sein“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Wirtschaftsministerium stellt eine Million Euro zur Verfügung

Das Wirtschaftsministerium wird bis 2022 eine Million Euro zur Verfügung stellen. Auch für das bereits begonnene Wintersemester 2017/2018 haben Studierende die Möglichkeit, rückwirkend die Förderung zu beantragen (Frist: 30. November 2017). Das Stipendium beträgt 300 Euro monatlich und kann bis zum Ende des Medizinstudiums (dem Bestehen des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung), jedoch längstens für vier Jahre und drei Monate, ausgezahlt werden. „Es geht uns vorrangig darum, dass für Krankenhäuser und Praxen im ländlichen Raum und im öffentlichen Gesundheitsdienst mehr Mediziner zur Verfügung stehen“, sagte Glawe.

Informationen zum Stipendium:

Antragsberechtigt sind Studierende der Humanmedizin, die an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern immatrikuliert sind. Das Stipendium kann gewährt werden, wenn der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte bestanden ist. Mit Erhalt des Stipendiums verpflichtet sich der Studierende, das Studium nach der Approbationsordnung für Ärzte ordnungsgemäß durchzuführen und abzuschließen, die fachärztliche Weiterbildung innerhalb von sechs Monaten nach dem erfolgreichen Abschluss des Medizinstudiums aufzunehmen, innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der fachärztlichen Weiterbildung eine Tätigkeit als Vertragsarzt, als angestellter Arzt in einem Medizinischen Versorgungszentrum oder Krankenhaus oder im öffentlichen Gesundheitsdienst im Fördergebiet aufzunehmen und für mindestens fünf Jahre eine Tätigkeit als Vertragsarzt, als angestellter Arzt in einem Medizinischen Versorgungszentrum oder Krankenhaus oder im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig zu sein (bei Teilzeittätigkeit verlängert sich die Teilnahme entsprechend).

Informationen zur Antragsstellung

Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Förderangelegenheiten, Friedrich-Engels-Str. 47, 19061 Schwerin. Alle Informationen – Ansprechpartner, Antragsformular und Richtlinie sind unter http://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/ abrufbar.

Die Richtlinie wird am 13. November 2017 im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht werden.

Schwerin - 27.10.2017
Text: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit