Verschiebung der Rentenangleichung


Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD): Verschiebung der Rentenangleichung ist große Enttäuschung

Die Rentenangleichung sei von zentraler Bedeutung und seit vielen Jahren eine gemeinsame Forderung der ostdeutschen Länder, betonte Ministerpräsident Erwin Sellering heute im Bundesrat während der Debatte zum Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz: „Die Angleichung der Renten ist eine Frage der materiellen Gerechtigkeit. Gleichzeitig geht es um viel mehr: mehr als 25 Jahre nach der deutschen Einheit geht es um die Anerkennung ostdeutscher Lebensleistungen und um Augenhöhe im vereinten Deutschland.“

So erfreulich es sei, dass die Rentenangleichung erstmals gesetzlich festgeschrieben werde, „die Verschiebung der Rentenangleichung auf das Jahr 2025 ist leider ein sehr eindeutiger Fall einer willentlich gebrochenen verbindlichen Zusage. Das ist eine herbe Enttäuschung für die ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner.“

Der Ministerpräsident erinnerte an die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Vereinbarung zur Rentenangleichung, nach der die vollständige Rentenangleichung bis zum Ende des Jahrzehnts erreicht werden sollte. „Im vergangenen Jahr hat Bundesministerin Nahles einen Gesetzentwurf vorgelegt, der diese Vereinbarung umgesetzt hätte. Dieser Vorschlag ist allerdings von der Union gekippt worden. Das hat dazu geführt, dass die jetzt vom Bundestag vorgelegte Regelung die klare Koalitionsvereinbarung kippt, ohne dass ein einziges neues Argument dafür vorgebracht werden könnte, das nicht schon bei den Verhandlungen 2013 angesprochen und bei der damaligen Einigung berücksichtigt worden ist“, kritisierte der Ministerpräsident.

Deshalb habe Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit Sachsen-Anhalt einen Plenarantrag vorgelegt, mit der Bitte, den ursprünglichen Zeitplan für die Rentenangleichung einzuhalten. Dieser Antrag, dem Thüringen beigetreten war, erhielt keine Mehrheit in der Länderkammer.

Schwerin - 31.03.2017
Text: Staatskanzlei / Ministerpräsident