Vierte Hochschulkonferenz des Landes


Ministerin Birgit Hesse (SPD): Bund muss sich an Grundfinanzierung der Hochschulen beteiligen

Unter dem Titel „Der Bund muss mit ins Boot – Gemeinsam die Hochschulen voranbringen“ trafen sich heute knapp 150 Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen des Landes an der Universität Greifswald zur Vierten Hochschulpolitischen Konferenz.
Wissenschaftsministerin Birgit Hesse betonte, die neue Bundesregierung werde bei der Hochschulfinanzierung für die Zeit nach dem Auslaufen des Hochschulpaktes im Jahr 2020 eine Lösung finden müssen. Aus ihrer Sicht stehe der Bund vor dem Hintergrund des neugefassten Artikels 91b im Grundgesetz in der Verantwortung, sich auch an der Grundfinanzierung der Hochschulen zu beteiligen.

„Daran, die Forschung und Lehre hier weiterzuentwickeln und auch Digitalisierung und Internationalisierung voranzutreiben, hängen nicht zuletzt die Erfolgsaussichten im Wettbewerb um gutes Personal“, sagte Wissenschaftsministerin Birgit Hesse. Zudem lässt nur eine ausreichende finanzielle Ausstattung ein vielfältiges und gutes Lehrangebot zu. Und das alles ist kein Selbstzweck, um den Kosmos der Hochschulen möglichst komfortabel zu gestalten. Vielmehr geht es darum, die Kapazität und Qualität vorzuhalten, um junge Menschen für die Arbeit in Wirtschaft und Wissenschaft zu qualifizieren und umgekehrt deren Bedarf an Fachpersonal zu decken“, so Hesse.

Beides habe in jedem Fall die „überregionale Bedeutung“, die im Grundgesetz das Kriterium dafür ist, dass Bund und Länder bei der Förderung von Wissenschaft, Lehre und Forschung zusammenarbeiten können. Diese Teilaufhebung des so genannten Kooperationsverbotes mache aus ihrer Sicht eine tragfähige Folgelösung möglich für die Zeit nach dem Hochschulpakt.

Ministerin Hesse erneuerte die Forderungen aus dem gemeinsamen Papier der ostdeutschen Wissenschaftsministerinnen und -minister zur künftigen Hochschulfinanzierung: eine Verstetigung der Bundesmittel in einer Hochschulfinanzierungsvereinbarung, eine langfristige Beteiligung des Bundes an Hochschulbau und wissenschaftlicher Infrastruktur und eine Forschungsfinanzierung, die die Bedingungen in West und Ost auf ein Niveau hebt und die Balance wahrt zwischen hochschulischer und außerhochschulischer Forschung.

Den Hochschulpakt bezeichnete die Ministerin als großen Erfolg. Dennoch müsse ein anderer Ansatz her: „Anschubfinanzierung für Neues und anteilige Kostendeckung wachsender Studierendenzahlen schließen keine Lücken, sondern schaffen auf Dauer neue. Denn die Folgekosten müssen wir über kurz oder lang wieder allein schultern.“

Der Artikel 91b des Grundgesetzes regelt die gemeinsame Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre verfassungsrechtlich. Bund und Länder können demnach in Fällen überregionaler Bedeutung gemeinsam fördern, wie z. B. beim Hochschulpakt oder bei der Exzellenzstrategie. Diese Kooperationsmöglichkeiten sind seit der Novellierung des Artikels von 2015 deutlich weiter gefasst. Seither kann der Bund Hochschulen, Institute oder Institutsverbünde auch langfristig fördern. Mecklenburg-Vorpommern hat den Hochschulen in diesem Jahr knapp 514 Millionen Euro für den laufenden Betrieb und Investitionen zur Verfügung gestellt.

Schwerin - 11.12.2017
Text: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur