Vorsorge und Bekämpfung der Geflügelpest


Maßnahmen zur Vorsorge und Bekämpfung der Geflügelpest erläuert

„Geflügelpest-Fälle bei Hausgeflügel im Juli in Belgien, Italien und Frankreich sowie H5N8 im August bei Schwänen in der der Schweiz und in Sachsen-Anhalt deuten darauf hin, dass auch in diesem Jahr wieder Fälle in Mecklenburg-Vorpommern auftreten können. Deshalb appelliere ich an alle Geflügelhalter im Land, aufmerksam zu sein und die nötigen Biosicherheitsmaßnahmen zu treffen, die eine Epidemie wie 2016/17 sich möglichst nicht wiederholen lassen“, sagte der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus heute im Schweriner Landtag. Er ging dabei insbesondere auf den Maßnahmeplan der Landesregierung zur Vorsorge und Bekämpfung der Geflügelpest in Mecklenburg-Vorpommern ein.

Der Plan sieht die Prüfung der Biosicherheitskonzepte in Geflügelhaltungen, besonders in gewerblichen Betrieben zur Haltung von Puten, Legehennen, Enten, Gänsen und Laufvögeln sowie zur Aufzucht von Legehennen vor. Geprüft werden diese Maßnahmen auch in Zoos und Tierparken.

Um die personelle und materielle Ausstattung der Tierseuchenbekämpfungszentren zu verbessern gibt es ab 2017 eine weitere Tierarztstelle für das Landeskrisenzentrum. Was die Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden betrifft, seine regelmäßige gemeinsame Abstimmungen zu Bekämpfungsstrategien und zu treffenden Maßnahmen erforderlich.

„Das auf EU- und Bundesrecht basierende Wildvogelmonitoring muss als wichtiges Instrument der Früherkennung & Grundlage für die Bewertung der epidemiologischen Situation fortgesetzt werden“, hob der Minister hervor. Im Jahr 2016/2017 wurden 2.800 Proben von Wildvögeln untersucht.

Im Herbst 2016 wurden die Risikogebiete durch Landwirtschaftsministerium, LALLF, Veterinärämter und ortskundige Ornithologen aktualisiert. Als Risikogebiete gelten u. a. Rast-, Brut- und Überwinterungsgebiete. Die Aufstallungsordnung in diesen Gebieten führt zu einer deutlichen Senkung des Eintragsrisikos für Hausgeflügelbestände oder Bestände mit gehaltenen Vögeln. „Unter bestimmten Umständen kann eine landesweite Aufstallung erforderlich sein“, so Minister Backhaus. Vorstellbar wäre das beispielsweise bei einem neuen hochpathogenen Serotyp oder einer humanpathogenen Virusvariante.

„Dass die Umsetzung der im Tiergesundheitsgesetz vorgeschriebenen Pflichten des Tierhalters bei Ausbruch einer Tierseuche insbesondere bei Hobby- und Rassegeflügelhaltern schwierig ist, dessen bin ich mir durchaus bewusst. Aktuell beschäftigt sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe damit, Empfehlungen zur Einrichtung von Schutzvorrichten zu erarbeiten“, führte der Landwirtschaftsminister aus.

Zudem müssten EU-Vermarktungsnormen mit den Erfordernissen der Tierseuchenbekämpfung in Einklang gebracht werden. Als Beispiel nannte Dr. Backhaus die 12-Wochen-Frist, nach der Freilandeier aufgestallter Legehennen nicht mehr als Freilandeier in Verkehr gebracht werden dürfen. Dies konterkariere notwendige Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung. Hier seien flexible Regelungen auch im Marktordnungsrecht notwendig, sagte der Minister. MV habe sich auf Bundes- und EU-Ebene für eine Anpassung der entsprechenden EU-rechtlichen Vorschriften eingesetzt zum Beispiel mit dem Entwurf Verordnung, die die Kennzeichnung von Eiern aus Freilandhaltung trotz Stallpflicht von bis zu 16 Wochen (statt bisher 12 Wochen) erlaubt.

„Sie sehen: Wir haben die richtigen Maßnahmen getroffen und arbeiten zugleich an der Verbesserung der Biosicherheitsmaßnahmen. Aber Tierseuchenbekämpfung, insbesondere bei der aviären Influenza, ist ein weltweites Phänomen. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Landes-, Bundes- und EU-Behörden notwendig.

Gleichzeitig appelliere ich an alle geflügelhaltenden Betriebe, die verordneten Biosicherheitsmaßnahmen mit großer Sorgfalt umzusetzen“, so der Minister.

Schwerin - 19.10.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt