„Wohnungsbau sozial“ in Waren/Müritz


Minister Christian Pegel (SPD) übergibt Förderbescheid für „Wohnungsbau sozial“ in Waren/Müritz

Die Wohnungsbaugesellschaft Waren (Wogewa) erhält am Donnerstag (1. Juni 2017) als eines der ersten Wohnungsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern den Bescheid über die Zusage von Fördermitteln aus dem neuen Programm „Wohnungsbau sozial“. Für den Bau von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 28 barrierefreien Wohnungen inkl. zwei Personenaufzügen bekommt das kommunale Unternehmen vom Land Mecklenburg-Vorpommern einen Zuschuss von knapp 1,4 Millionen Euro. Infrastrukturminister Christian Pegel wird den Bescheid im Beisein des Bürgermeisters Norbert Möller an Wogewa-Geschäftsführer Martin Wiechers übergeben.

Die Wogewa will in der Straße Am Nesselberg sieben barrierefreie Wohnungen für Singles, 17 für Paare und vier für Dreipersonenhaushalte mit einer Wohnfläche von insgesamt 1.611 Quadratmetern errichten. Die Gesamtkosten betragen knapp 3,9 Millionen Euro.

Waren ist nach Neubrandenburg die zweite Stadt, die vom neuen Landesprogramm „Wohnungsbau sozial“ profitiert. Es setzt Anreize für Wohnungsgesellschaften und private Investoren, bezahlbaren Wohnraum in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt zu schaffen. Förderfähig ist die Bereitstellung von barrierearmen und barrierefreien Mietwohnungen durch Neubau, Dachgeschoss-Ausbau, Wohngebäude-Aufstockung oder -anbau sowie durch Nutzungsänderung bestehender Gebäude. Es können bis zu 850 Euro je Quadratmeter als Zuschuss gewährt werden: bis zu 650 Euro pro Quadratmeter für barrierearme Wohnungen, bis zu 750 Euro pro Quadratmeter für barrierefreie Wohnungen und zusätzlich bis zu 100 Euro/Quadratmeter für den Einbau von Personenaufzügen.

Für die nach der neuen Richtlinie geförderten Wohnungen gilt eine Belegungsbindung: 20 Jahre lang dürfen sie nur an Personen mit einen Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Diesen Schein stellt die Kommune Wohnungssuchenden aus, deren Einkommen einen festgelegten Satz nicht überschreitet. Die Nettokaltmiete darf in den ersten drei Jahren der Vermietung 5,50 Euro/Quadratmeter nicht übersteigen. Ab dem vierten Jahr sind im Zweijahresrhythmus bis Ende der Belegungsbindung Mietsteigerungen um 25 Cent pro Quadratmeter erlaubt. Gefördert werden Bauvorhaben in Grund-, Mittel- und Oberzentren, in denen die Leerstandsquote vier Prozent unterschreitet. Für 2017 stehen dafür im Landeshaushalt 14,6 Millionen Euro zur Verfügung. Bislang wurden zehn Anträge für die Förderung von 174 Wohnungen mit Zuschüssen von insgesamt 7,8 Millionen Euro beantragt, unter anderem in Greifswald, Neubrandenburg und Bad Doberan. Anträge können gestellt werden an das Landesförderinstitut (LFI) Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsbereich der NORD/LB Girozentrale, Postfach 160255. Beim LFI können sich potenzielle Bauherren auch beraten lassen. Die Richtlinie zum Herunterladen und weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter: http://www.regierungmv.de/Landesregierung/em/Bau/Wohnraumförderung/ .

Schwerin - 30.05.2017
Text: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung