Zuwendungsbescheide für sozialen Wohnungsbau


Greifswald: Bauminister Christian Pegel (SPD) übergibt Zuwendungsbescheide für sozialen Wohnungsbau

Bauminister Christian Pegel übergibt am Freitag (30.06.2017) an die Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald zwei Zuwendungsbescheide zur Gewährung von Zuschüssen in Höhe von insgesamt knapp 2,2 Millionen Euro für den Neubau von zwei fünfgeschossigen Gebäuden. Der Zuschuss kommt aus dem neuen Programm „Wohnungsbau sozial“.

In das Neubauvorhaben Gaußstraße 4-6, Haus 1 fließt ein Zuschuss von fast 1,1 Millionen Euro. Es handelt sich um den Neubau eines fünfgeschossigen Gebäudes mit 24 barrierefreien Mietwohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 1.385,91 Quadratmetern. Davon sind zehn Wohnungen für Singles, neun für einen 2-Personenhaushalt, zwei für drei Mieter und drei Wohnungen für vier Personen vorgesehen.

Für das Haus 2 beträgt der Zuschuss ebenfalls knapp 1,1 Millionen Euro. Gebaut werden 24 barrierefreie Mietwohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 1.382,88 Quadratmetern in einem fünfgeschossigen Gebäude. Es entstehen zehn Wohnungen für eine Person, elf Wohnungen für Paare, drei für einen Dreipersonenhaushalt und eine Wohnung für vier Mieter. Für den Hausmeister entsteht ein Büro.

Beide Gebäude verfügen über einen Personenaufzug.

Für die nach der neuen Richtlinie geförderten Wohnungen gilt eine Belegungsbindung: 20 Jahre lang dürfen sie nur an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Diesen Schein stellt die Kommune Wohnungssuchenden aus, deren Einkommen einen festgelegten Satz nicht überschreitet. Die Nettokaltmiete darf in den ersten drei Jahren der Vermietung 5,50 Euro/Quadratmeter nicht übersteigen. Ab dem vierten Jahr sind im Zweijahresrhythmus bis Ende der Belegungsbindung Mietsteigerungen um 25 Cent pro Quadratmeter erlaubt. Gefördert werden Bauvorhaben in Grund-, Mittel- und Oberzentren, in denen die Leerstandsquote vier Prozent unterschreitet. Für 2017 stehen dafür im Landeshaushalt 14,6 Millionen Euro zur Verfügung. Bislang wurden zehn Anträge für die Förderung von 174 Wohnungen mit Zuschüssen von insgesamt 7,8 Millionen Euro beantragt, unter anderem in Greifswald, Waren/Müritz und Bad Doberan.

Anträge können gestellt werden an das Landesförderinstitut (LFI) Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsbereich der NORD/LB Girozentrale, Postfach 160255. Beim LFI können sich potenzielle Bauherren auch zur Antragstellung beraten lassen. Die Richtlinie zum Herunterladen und weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter: http://www.regierungmv.de/Landesregierung/em/Bau/Wohnraumförderung/ .

Schwerin - 27.06.2017
Text: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung