Erleichterungen für kommunale Sitzungen


Christian Pegel: Erleichterungen für kommunale Sitzungen erhalten

Der Landtag hatte im Januar 2021 mit dem Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der Corona-Pandemie Erleichterungen für die Arbeit der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker wie die Möglichkeit für Online-Gemeindevertretungssitzungen geschaffen. Diese Erleichterungen und Abweichungen von der Kommunalverfassung wurden bis zum 31. Dezember 2022 beschränkt.

„Angesichts der weiterhin präsenten Corona-Pandemie und Experteneinschätzungen, dass auch im ersten Quartal 2023 noch besondere Regeln für die Sicherung der kommunalpolitischen Entscheidungssicherung erforderlich sein könnten, brauchen wir Sicherheit für die Kommunen, dass sie jederzeit handlungsfähig bleiben und dafür sitzungsbezogenen Erleichterungen erhalten bleiben“, begründete Innenminister Christian Pegel den heute im Landtag in erster Lesung beratenen Gesetzentwurf, der die Anwendung der Regelungen bis zum 31. Dezember 2024 verlängern soll. Verschärft sich die Pandemiesituation, soll das Innenministerium die Sitzungserleichterungen durch eine Verordnung kurzfristig aktivieren können. Gleichzeitig enthält der Gesetzentwurf eine Vorsorge für eine mögliche Energiemangellage und daraus folgende Gefahren für kommunale Stadtwerke und Wohnungsunternehmen.

„Der weitere Verlauf der Pandemie ist ungewiss. Wir wollen sicherstellen, dass für die Kommunalpolitik die erweiterten Möglichkeiten für Online-Sitzungen bei Bedarf zur Verfügung stehen“, erläuterte Kommunalminister Christian Pegel das Verlängerungsinteresse der Regierung für die Ausnahmeregeln.

Der Gesetzentwurf ermöglicht den kommunalen Körperschaften unter anderem neben Ausnahmen von haushaltswirtschaftlichen Vorgaben der Kommunalverfassung bei finanziellen Auswirkungen der Pandemie insbesondere, Sitzungen kommunaler Gremien auch als Videokonferenz oder Hybridsitzung durchzuführen. So können größere Zusammenkünfte vermieden werden, ohne dass die demokratische Willensbildung Schaden nimmt, wenn eine sich möglicherweise wieder verschärfende Pandemieentwicklung dies erforderlich machen sollte.

Zur Pandemie hinzu kommt die Energiekrise, deren Verlauf ebenso ungewiss ist. Christian Pegel hierzu: „Wir müssen uns schon heute für den Fall wappnen, dass die Kommunen kurzfristig wirtschaftliche Schieflagen der Stadtwerke abwenden müssen, um die Versorgungssicherheit aufrecht zu erhalten. Der Gesetzentwurf erlaubt es uns, die strengen und vor allem sehr zeitintensiven Anforderungen an solche finanziellen Stützungsleistungen bei Bedarf abzusenken.“ Sofern die besonderen Herausforderungen des Energiemarktes kommunale Stadtwerke oder Wohnungsgesellschaften in Not bringen sollten, will der Minister den Kommunen auf diese Weise sehr schnelle Hilfen der Kommunen für ihre Gesellschaften ermöglichen. „Der übliche Weg für Finanzspritzen oder Bürgschaften der Kommunen für ihre kommunalen Gesellschaften erfordern in ‚normalen Zeiten‘ zeitlich längere Beratungen und Genehmigungen, diese Zeit werden wir aber in den kommenden Monaten in Einzelfällen möglicherweise nicht haben“, legt Pegel die Gründe für die Gesetzesinitiative der Landesregierung dar. „Besondere Zeiten erfordern besondere Möglichkeiten – diese wollen wir mit dem Gesetzentwurf möglich machen.“

Der Gesetzentwurf wird noch heute in erster Lesung vom Landtag beraten.

Schwerin - 07.10.2022
Quelle: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung