Gebührenordnung für Parkausweise


Gebührenordnung für das Ausstellen von Parkausweisen – Thema im Landtag

Minister Reinhard Meyer: Mit Augenmaß Gebühren festlegen

Am Donnerstag ist im Landtag das Thema Gebührenordnungen für das Ausstellen von Parkausweisen diskutiert worden. „Mit der neuen Landesverordnung bekommen die Gemeinden die Möglichkeit, Gebühren für Bewohnerparkausweise durch eigene Regelungen zu erlassen. Die Entscheidungsfreiheit der Gemeinden und damit auch die kommunale Selbstverwaltung insgesamt werden gestärkt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Kommunen können Obergrenzen festlegen

Mit dem 8. Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften wurden die Länder ermächtigt, die Gebührensätze für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel eigenständig durch Gebührenverordnung zu regeln. Diese Ermächtigung kann wiederum durch Rechtsverordnung weiter auf die Kommunen übertragen werden. „Davon hat die Landesregierung Gebrauch gemacht. Damit ist die Definition inhaltlicher Maßgaben durch die Landesregierung ausgeschlossen. Die Befugnis ist auf die Kommunen übertragen worden, somit kann auch eine Obergrenze für Gebühren durch das Land nicht festgelegt werden“, erläuterte Meyer im Landtag weiter.

Appell: Mit Augenmaß Gebühren festlegen

Die Gebührenordnungen werden von den Kommunalvertretungen vor Ort beschlossen. „Die Regelungen und Vorgaben können entsprechend den konkreten Verhältnissen vor Ort angepasst werden. Gerade in Zeiten wesentlicher allgemeiner Preissteigerungen in diversen Lebensbereichen darf es nicht zu unverhältnismäßigen Gebührenanhebungen für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen kommen. Hier wäre es wichtig, mit Augenmaß zu agieren“, appellierte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Meyer abschließend an die Kommunen.

Schwerin - 06.10.2022
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit