Für den Publikumsverkehr geöffnet


Alle Standorte der Kreisverwaltung Vorpommern-Rügen wieder für den Publikumsverkehr geöffnet

3G-Regelung bleibt bestehen


Die Verwaltung des Landkreises Vorpommern-Rügen steht den Bürgerinnen und Bürgern ab dem 4. April 2022 an den Sprechtagen – Dienstag und Donnerstag - wieder ohne Terminvereinbarung zur Verfügung.

Während der anderen Arbeitstage gilt weiterhin die Terminvereinbarung. Da sich die Terminvereinbarung mittlerweile in allen Bereichen bewährt hat, kann diese auch an den Sprechtagen genutzt werden. Termine können online unter dem Link: www.lk-vr.de/Online-Terminvereinbarung vereinbart werden. Terminvereinbarungen per E-Mail oder telefonisch sind ebenso möglich, jedoch wird bei diesen Wegen, aufgrund aktueller Umstände, um Verständnis bei längeren Wartezeiten gebeten.

Die 3G-Regelung bleibt an allen Standorten der Kreisverwaltung Vorpommern-Rügen bestehen. Besuche in der Kreisverwaltung sind weiterhin nur mit Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich. Die entsprechenden Nachweise sind in den Verwaltungsstandorten vorzulegen.

Anerkannt werden der gelbe Impfpass, das digitale Impfzertifikat auf dem Smartphone, ein gültiger Genesenen-Nachweis oder ein offizielles Testzertifikat. Akzeptiert werden bescheinigte Antigenschnelltests eines offiziellen Testzentrums, nicht älter als 24 Stunden, oder PCR-Test-Nachweise, nicht älter als 48 Stunden.

Bei Besuchen in allen Verwaltungsstandorten gilt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP-Maske oder FFP-2-Maske).

Stralsund - 01.04.2022
Text: Landkreis Vorpommern-Rügen