Geflügelpest im Landkreis Rostock festgestellt
Geflügelpest in gewerblicher Geflügelhaltung in Jürgenshagen/ OT Moltenow im Landkreis Rostock festgestellt – Überwachungszone eingerichtet
Am 24.12.2021 wurde in einem gewerblichen Putenbestand in Jürgenshagen/ OT Moltenow im Landkreis Rostock der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Durch die zuständige Behörde wurde eine Schutzzone (Sperrbezirk) und eine Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) um den Ausbruchsbestand festgelegt.
Teile der Überwachungszone reichen bis in den Landkreis Nordwestmecklenburg hinein, so dass Geflügelhalter in den folgenden Orten und Ortsteilen die nach der Geflügelpest-Verordnung angeordneten Maßnahmen zu beachten haben:
- die Gemeinde Passee mit allen Orten und Ortsteilen,·
- die Gemeinde Glasin mit allen Orten und Ortsteilen,·
- in der Gemeinde Züsow die Ortsteile: Bäbelin, Teplitz, Wahrendorf,·
- in der Gemeinde Neukloster der Ortsteil Neuhof,·
- in der Gemeinde Lübberstorf die Ortsteile Lübberstorf und Lüdersdorf,·
- in der Gemeinde Warin der Ortsteil Neu Pennewitt.
Die Festlegungen für die Überwachungszone sind in der Allgemeinverfügung Nr. 5 geregelt, die auf der Homepage des Landkreises unter folgendem Link nachzulesen ist:
https://www.nordwestmecklenburg.de/de/oeffentliche_bekanntmachungen.html
Der Stellvertreter des Landrates und zuständiger Fachbereichsleiter Mathias Diederich dazu: „Mit dem Einsetzen der kalten Witterung und dem Zusammenziehen der Wildvögel muss mit einem intensiveren Infektionsgeschehen gerechnet werden. Dadurch bleibt auch das Infektionsrisiko für die Hausgeflügelbestände hoch und die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist von großer Bedeutung.

In unserem Landkreis wurde inzwischen bei 3 Wildvögeln das Geflügelpestvirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Außerdem waren bisher 2 Hausgeflügelbestände von der Geflügelpest betroffen und mussten notgetötet werden. Seit dem 01.10.2021 wurde bundesweit bei über 380 Wildvögeln (Wildenten, Wildgänsen, Schwäne, Möwen, Raubvögel) und in über 40 Geflügelbeständen die Geflügelpest nachgewiesen.“
In der Überwachungszone und im gesamten Landkreis gilt zusätzlich: Wenn auf Grund der örtlichen Gegebenheiten (z.B. Hofteich, unmittelbarer Zugang zu einem Gewässer, Wildvogeleinflug) keine sichere Barriere zwischen Wildvögeln- insbesondere zu Wildenten, Wildgänsen, Schwänen und aasfressende Wildvögel- und dem Hausgeflügelbestand herzustellen ist, dann gilt auch hier die Stallpflicht oder die Haltung in einer Wildvogel-sicheren Voliere. Zudem sind die allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten:
- Tierhalter haben sicherzustellen, dass ein Kontakt des Geflügels zum Wildvogelbestand- insbesondere zu Wildenten, Wildgänsen, Schwäne und aasfressenden Wildvögeln- sicher unterbunden wird.
- Das Geflügel darf keinen Zugang zu Gewässern, möglichen Überschwemmungsflächen oder anderem Oberflächenwasser haben.
- Hofteiche sind sicher auszuzäunen.
- Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.
- Füttern Sie Ihr Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind.
- Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
- Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere das Schuhzeug.
Bei fachspezifischen Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Veterinäramtes zur Verfügung (03841- 3040 3901). In Notfällen ist über die Leitstelle Westmecklenburg 0385-50000 der Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte erreichbar.
Wismar - 27.12.2021
Quelle: Pressestelle Landkreis Nordwestmecklenburg