Geflügelpest: Schutzzone wird aufgehoben
Geflügelpest: Schutzzone Hohenkirchen Ortsteil Alt Jassewitz wird aufgehoben
Nachdem am 08.11.2021 in einer Hausgeflügelhaltung in Hohenkirchen Ortsteil Alt Jassewitz der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt wurde, hatte der Landkreis die Allgemeinverfügung Nr. 2 erlassen, mit der Schutzmaßnahmen in einer festgelegten Schutzzone und einer Überwachungszone angeordnet wurden. Seitdem wurden in diesen Zonen keine weiteren Fälle der Tierseuche beim Hausgeflügel festgestellt. Der Landkreis hebt deshalb die Schutzzone mit Wirkung vom 30.11.2021 auf. Die entsprechende Allgemeinverfügung Nr. 3 zur Bekämpfung der Geflügelpest und Aufhebung der Schutzzone wurde am 29.11.2021 auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.nordwestmecklenburg.de/de/oeffentliche_bekanntmachungen.html veröffentlicht.
Damit wird die generelle Stallpflicht für das Geflügel in der bisherigen Schutzzone aufgehoben, die Gebiete gehen aber in die Überwachungszone über, die vorerst noch bis zum 08.12.2021 bestehen bleiben muss. OT Landrat: „Mit der Aufhebung der Stallpflicht in der Schutzzone kann keine generelle Entwarnung gegeben werden, das zeigen uns Nachweise bei Wildvögeln am Wariner- und Schweriner See.
Es gilt, wenn auf Grund der örtlichen Gegebenheiten z.B. Hofteich, unmittelbarer Zugang zu einem Gewässer, Wildvogeleinflug keine sichere Barriere zwischen Wildvögeln- insbesondere zu Wildenten, Wildgänse, Schwäne und aasfressende Wildvögel- und dem Hausgeflügelbestand herzustellen ist, sind die Tiere in einem geschlossenen Stall oder in einer Wildvogel sicheren Voliere zu halten.
Weiterhin gelten folgende Vorsichtmaßnahmen für Geflügelhalter:
- Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.
- Füttern Sie Ihr Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind.
- Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
- Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere das Schuhzeug.
- Lassen Sie plötzliche erhöhte Tierverluste durch einen Tierarzt abklären bzw. informieren Sie uns.
Bei fachspezifischen Fragen stehen die Mitarbeiter des Veterinäramtes zur Verfügung (03841- 3040 3901). In Notfällen ist über die Leitstelle Westmecklenburg 0385-50000 der Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte erreichbar.
Wismar - 29.11.2021
Quelle: Pressestelle Landkreis Nordwestmecklenburg