Abmahnung von Prof. Dr. Weber


Landesvorstand der AfD Mecklenburg-Vorpommern beschließt einstimmig Abmahnung von Prof. Dr. Weber

Erklärung des Landesvorstands der AfD MV zur Debatte um die Äußerungen von Prof. Dr. Weber:

AfD - Prof. Dr. Ralph Weber

(Foto: Privat)

„Der Landesvorstand der AfD Mecklenburg-Vorpommern hat gegen das Mitglied Prof. Dr. Ralph Weber eine Ordnungsmaßnahme gem. § 7 (3) der Bundessatzung der AfD verhängt. Er erhält eine Abmahnung. Im Wiederholungsfall oder bei vergleichbarem Verhalten muss Herr Weber mit härteren Ordnungsmaßnahmen rechnen.

Die Vorstandsmitglieder stellen einstimmig fest, dass Prof. Dr. Weber mit seinem Facebook-Kommentar vom 24. April 2017 die Grundsätze der Partei verletzt hat.

Er fügt der Partei dadurch schweren Schaden im öffentlichen Ansehen zu. Insbesondere ist die Äußerung "Deutschland den Deutschen" als gebräuchliche Kampfparole der NPD bekannt. Die Bezugnahme auf „Biodeutsche“, mit zwei deutschen Eltern und vier deutschen Großeltern, lässt Raum für Spekulationen auf rassistischen Hintergrund. Ein anerkannter Grundsatz der AfD ist aber die Ablehnung von jeglichem Rassismus.

Der AfD geht es um die Bewahrung unserer deutschen Kultur, unserer Traditionen und Werte - und damit um den Erhalt unserer Identität. Hier mitzutun, sind nicht nur alle Bürger mit zwei deutschen Vorgenerationen eingeladen.“

Schwerin - 26.04.2017
Text: Alternative für Deutschland Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern

 


Erklärung der AfD-Fraktion zu den Äußerungen von Prof. Dr. Ralph Weber

Die AfD-Landtagsfraktion hat sich in ihrer heutigen Sitzung kritisch mit den Äußerungen von Prof. Dr. Ralph Weber bei Facebook am 24.04.2017 auseinandergesetzt und folgenden Beschluss gefasst:

„Die AfD-Landtagsfraktion unterstützt vollinhaltlich die Abmahnung von Prof. Dr. Ralph Weber durch den Landesvorstand der AfD Mecklenburg-Vorpommern vom 26.04.2017.“

Schwerin - 02.05.2017
Text: Alternative für Deutschland Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern