Amtliche Haushaltsbefragung Mikrozensus 2017


Statistisches Amt und Interviewer unterstützen bei der Auskunftserteilung

Der Mikrozensus ist eine nach dem Mikrozensusgesetz bundesweit angeordnete amtliche Stichprobenerhebung. In Mecklenburg-Vorpommern werden rund 8 500 Haushalte befragt. Wie das Statistische Amt mitteilt, hat der Gesetzgeber für die in der Stichprobe befindlichen Haushalte eine Auskunftspflicht festgelegt. Bei der Auskunftserteilung werden die Haushalte durch Interviewer und Mitarbeiter des Statistischen Amtes unterstützt.
Wer wird befragt?

Etwa 1 Prozent der Bevölkerung in Privathaushalten, deren Wohnungen durch ein mathematisch-statistisches Zufallsverfahren ausgewählt wurden, ist jährlich zu befragen. In Mecklenburg-Vorpommern sind 2017 rund 8 500 Haushalte in die Erhebung des Mikrozensus einzubeziehen.
Müssen ausgewählte Haushalte Auskunft erteilen?

Ja. Für Haushalte, die zu den ausgewählten Wohnungen gehören, besteht für den überwiegenden Teil der Fragen gemäß § 13 des Mikrozensusgesetzes Auskunftspflicht.

Wie werden Auskunftspflichtige unterstützt?

Unterstützung bietet das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern durch den Einsatz intensiv geschulter Mikrozensus-Interviewer. Diese kündigen sich bei den ausgewählten Haushalten mit einem ersten Terminvorschlag an. Passt der Vorschlag nicht, kann mit dem Interviewer telefonisch ein anderer Termin vereinbart werden. Die Interviewer des Mikrozensus sind ehrenamtlich im Auftrag des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern tätig und besitzen einen Interviewer-Ausweis mit Lichtbild.

Das Frageprogramm ist mit über 200 Fragen umfangreich. Auch deshalb ist die Nutzung der Interviewmöglichkeit sehr zu empfehlen. Die Angaben werden mit einem Laptop erfasst, was durch die Programmführung eine zügige Aufnahme der Daten ermöglicht. Zudem können eventuelle Verständnisfragen direkt beim Interviewer geklärt werden. Je nach Haushaltsgröße dauert ein Interview im Haushalt 15 bis 35 Minuten.
Auf Wunsch können auskunftspflichtige Haushalte auch schriftlich Auskunft erteilen. Die Fragebogen erhalten sie von den Erhebungsbeauftragten oder dem Statistischen Amt.

Müssen alle Haushaltsmitglieder zum Befragungstermin anwesend sein?

Nein. Der Mikrozensus gestattet die Stellvertreterauskunft. Volljährige können die Mikrozensus-Fragen für sich und alle zum Haushalt gehörenden Personen, z. B. für Kinder oder Ehepartner beantworten.

Wann und wie oft wird befragt?

Die Mikrozensus-Interviewer sind ganzjährig tätig. Das Auswahlverfahren legt fest, wann und wo die Mikrozensusbefragungen 2017 in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden. Auf unserer Internetseite www.statistik-mv.de unter Zahlen & Fakten / Privathaushalte & Familien / Mikrozensus veröffentlichen wir, wie sich die Befragungen zum jeweils aktuellen Mikrozensus zeitlich und örtlich verteilen. Im Kalenderjahr wird ein ausgewählter Haushalt jedoch nur einmal zum Mikrozensus befragt. Eine für den Mikrozensus ausgewählte Wohnung verbleibt nach dem aktuellen Mikrozensusgesetz für vier aufeinander folgende Jahre in der Befragung.

Und der Datenschutz?

Die eingesetzten Interviewer sind bei Strafandrohung auf den Datenschutz verpflichtet und ehrenamtlich im Mikrozensus eingesetzt. Bei Auskunftsbedenken gegenüber einer als Interviewer tätigen Person sollte Kontakt mit dem Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern, Bereich Mikrozensus, aufgenommen werden. Wir unterstützen zum Beispiel durch Bestätigung des konkreten Interviewereinsatzes oder durch das Angebot der schriftlichen oder telefonischen Auskunftsmöglichkeit. Datenschutz und statistische Geheimhaltung sind selbstverständlich und gewährleistet. Alle Einzelangaben werden ausnahmslos geheim gehalten und dienen ausschließlich den gesetzlich bestimmten Zwecken.

Wer nutzt die Ergebnisse?

Zweck des Mikrozensus ist es, deutschlandweit Daten über die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Bevölkerung sowie die Entwicklung des Arbeitsmarktes zu gewinnen. Diese sind Grundlage diverser politischer und wirtschaftlicher Entscheidungen. Die Ergebnisse der Mikrozensus-Stichprobe werden dazu an der Bevölkerung hochgerechnet und durch das Statistische Amt regelmäßig zum Beispiel in Form von Presseinformationen oder Statistischen Berichten veröffentlicht. Sie stehen damit Politik, Verwaltung und Wissenschaft, aber auch allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung, die an der Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Haushalte und Familien in Mecklenburg-Vorpommern interessiert sind.

Schwerin - 04.01.2017
Text: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern