Biodiversität in Zoos erhalten


Minister Dr. Till Backhaus (SPD): Biodiversität in Zoos erhalten

Zoos dürfen bei der Umsetzung der EU-Zoorichtlinie nicht durch die EU-Verordnung zu Invasivarten behindert werden! – Zu diesem einvernehmlichen Ergebnis sind Dr. Till Backhaus, Umwelt- und Landwirtschaftsminister M-V, Volker Homes, Geschäftsführer des Verbands der Zoologischen Gärten, und Udo Nagel, Vorsitzender des Landeszooverbandes Mecklenburg-Vorpommern heute bei einem Gespräch auf der der Internationalen Grünen Woche in Berlin gekommen.

Die EU-Verordnung zu gebietsfremden invasiven Tier- und Pflanzenarten soll die einheimische Biodiversität vor gebietsfremden Arten schützen. Obgleich die Verordnung vorrangig auf Freilandbestände abzielt, sind auch Zoos massiv davon betroffen. So sollen gemäß der Auffassung der EU-Kommission gelistete Tierarten zukünftig in Zoos nicht gehalten werden können.

„Die Bundesregierung arbeitet derzeit an der Umsetzung der EU-Verordnung zu gebietsfremden invasiven Tier- und Pflanzenarten in nationales Recht durch die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes. Ich erwarte, dass der anstehende Gesetzentwurf die Belange unserer Zoos in Mecklenburg-Vorpommern und darüber hinaus natürlich auch der Zoos in Deutschland hinreichend berücksichtigt. Die Zoos sind landesweit unverzichtbare Bildungsstandorte sowie bedeutsame Naturschutzzentren und haben damit eine herausragende gesamtgesellschaftliche Bedeutung, deren wichtige Arbeit gemäß der EU-Zoorichtlinie nicht erschwert werden darf. “ unterstrich Minister Dr. Till Backhaus.

Der Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) begrüßt grundsätzlich das Anliegen der EU-Kommission, einheimische Tier- und Pflanzenarten vor gebietsfremden invasiven Arten zu schützen. Gleichzeitig hält Volker Homes, Geschäftsführer des VdZ, eine Anwendung der EU-Verordnung auf die Zootierhaltung für unangebracht: „Zoos werden ohne sachlichen Grund an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der EU-Zoorichtlinie gehindert. Zum einen sind Europäische Zoos nicht verantwortlich für die massive Einbringung und Ausbreitung gebietsfremder Tierarten, da sie gesetzlich verpflichtet sind, ihre Tiere am Entweichen zu hindern. Zum anderen unterstützen Zoos als bedeutende außerschulische Lernorte die EU in ihrem Bestreben, die Bevölkerung anschaulich über Invasivarten zu informieren. Wir fordern daher, die Ausnahmeoptionen gemäß der EU-Verordnung zu Invasivarten für die Zootierhaltung in die nationale Gesetzgebung einfließen zu lassen.“

Ein weiteres Gesprächsthema war der Erhalt von in ihrem Bestand bedrohten einheimischen Nutztierrassen durch Zoos. Aufbauend auf den Zielen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen der Agrobiodiversitätstrategie engagieren sich viele Zoos für den Erhalt von einheimischen Nutztierrassen. „VdZ-Zoos verfügen über einen wertvollen Zuchttierbestand und können Millionen von Zoobesucher über den Bedrohungsstatus einheimischer Nutztierrassen aufklären“, bestätigt Volker Homes.

Udo Nagel, Vorsitzender des Landeszooverbandes Mecklenburg-Vorpommern und Direktor des Zoologischen Gartens Rostock, ergänzt: „Nutztiere haben den Menschen seit Jahrtausenden begleitet, sie sind ein Kulturgut. Das ist den Menschen heute viel zu wenig bewusst. Es muss aber auch klar sein, dass der Erhalt gefährdeter Nutztierrassen nur möglich ist, wenn die Tiere auch ihrem ursprünglichen Zuchtziel entsprechend genutzt werden.“
Schwerin - 27.01.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt