Denkmalgeschütztes Hafthaus


Denkmalgeschütztes Hafthaus in JVA Bützow nach Sanierung eingeweiht

Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) bedankt sich bei Bediensteten: „Bauarbeiten erfordern viel Geduld. Bützow wird hochmoderne JVA des Landes“

Bützow - JVA

Justizministerin Hoffmeister übergibt den Schlüssel des sanierten Hafthauses A. (Foto: Justizministerium)

„Nach gut vier Jahren Bauzeit ist der Hafthaus-Flügel A in der Justizvollzugsanstalt Bützow saniert. In die historischen Gefängnismauern zieht zeitgemäßer Strafvollzug ein. Ich danke den Beschäftigten für ihre Geduld, denn knapp vier Jahre mit dieser Baustelle zu arbeiten, bedeutet für die JVA-Bediensteten viel Aufwand und höchste Konzentration auf Sicherheit. Das hat hervorragend funktioniert“, lobt Justizministerin Hoffmeister in der JVA Bützow zur Einweihung des Hafthausflügels A.

Die Sanierung des Hafthauses hat insgesamt rund elf Millionen Euro gekostet. Der Bau steht unter Denkmalschutz und wurde in enger Abstimmung mit der Denkmalpflege modernisiert. Im Hafthaus A gibt es 78 Haftplätze, überwiegend zur Einzelunterbringung. Jeder Haftraum verfügt über einen Sanitärbereich mit WC, Waschbecken und Dusche. Insgesamt sind es sechs Stationen über drei Etagen, in denen jeweils gut zu überwachende Gemeinschaftsräume integriert sind. Die Dienstzimmer der Bediensteten sind in der Mitte zwischen zwei Stationen. Die Eingangshalle zu den Hafthäusern A, B und C, das sogenannte Sterngebäude, ist ebenfalls grundsaniert worden. Moderne Büros sind hier entstanden.

„Wir sind auf dem besten Weg dahin, die JVA Bützow, dem ältesten Gefängnis des Landes zur hochmodernen Anstalt des Landes umzubauen. Das Hafthaus B sowie weitere Teile des denkmalgeschützten Sterngebäudes sind noch in Planung“, so die Ministerin. In den vergangenen 15 Jahren sind in der JVA insgesamt 347 neue Haftplätze entstanden. Sie entsprechen dem modernen und sicheren Justizvollzug. Knapp 270 Hafträume wurden neu gebaut, 78 grundsaniert. Die JVA Bützow verfügt nun über 510 Haftplätze.

Schwerin - 21.04.2017
Text: Justizministerium