Dünge-Überwachung verbessern


Neue Datenbank in Betrieb genommen

Die Wirtschaftsdüngerdatenbank Mecklenburg ist in Betrieb gegangen und ab sofort für Unternehmen zugänglich, die gesetzlichen Meldepflichten unterliegen. Die Datenbank ist das Ergebnis einer im Oktober 2016 erlassenen Landesverordnung, die die Datenverwaltung vereinfachen und betriebliche Auswertungen ermöglichen soll.

Die Landesverordnung konkretisiert die Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger des Bundes. Danach ist jeder Betrieb, egal ob Landwirt, gewerblicher Tierhalter oder Biogasanlagenbetreiber, der mehr als 200 Tonnen Wirtschaftsdünger im Kalenderjahr abgibt, befördert, aufnimmt oder verwertet dazu verpflichtet, Aufzeichnungen zu führen und bestimmten Melde- und Mitteilungspflichten nachzukommen.
„Der Nachteil der Bundesverordnung ist, dass man bislang keinen Überblick darüber hatte, welche Mengen im Rahmen einzelner Handelsströme verbracht wurden, da nur einmal im Jahr gemeldet, bzw. nur aufgezeichnet werden musste. Um die Nitratbelastung von Grund- und Oberflächengewässern weiter abzusenken, sind rasche Informationen über Nährstoffströme allerdings unerlässlich“, kommentierte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Mecklenburg-Vorpommern.

Mit der neuen Landesverordnung muss nun monatsweise, also zwölfmal im Jahr „Bericht erstattet“ werden. „Das bedeutet nicht, dass wir mehr Informationen von den Betrieben einfordern, sondern, diese schneller verfügbar machen möchten, um zeitnah zu wissen, wann wo Wirtschaftsdünger bewegt wird“, erklärte der Minister.

Wirtschaftsdünger sind ein wichtiger Produktionsfaktor für einen erfolgreichen Pflanzenbau und den Erhalt der Bodenfruchtbarkeit. Nährstoffausträge in Gewässer sind aber unerwünscht und führen zu Kritik an der Landwirtschaft. Laut Düngegesetz gehören zu den Wirtschaftsdüngern sowohl tierische Ausscheidungen (z.B. Hühnertrockenkot, Festmist, Gülle, Jauche) als auch pflanzliche Stoffe (z.B. Gärreste).

Jedes landwirtschaftliche Unternehmen muss sich mit seiner betrieblichen Kennung aus der Agrarverwaltung (InVeKoS/HIT-Nummer plus dazugehörigen PIN) in die Wirtschaftsdüngerdatenbank über die Internetseite - www.lms-beratung.de >> landw. Fachrecht & Beratung >> Sachgebiete Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung - einloggen und die erforderlichen Aufzeichnungen und Meldungen erledigen.

Nichtlandwirtschaftliche Unternehmen, wie z.B. Biogasanlagen müssen eine Betriebsnummer unter lfb@lms-beratung.de beantragen. Weiterführende Informationen sind ebenfalls unter der angegebenen Internetseite abzurufen.

Um eine störungsfreie Abarbeitung bei den Aufzeichnungen und Meldungen zu gewährleisten, wurden bereits erste zentrale Schulungen für künftige Nutzer durchgeführt. Bis Ende Januar werden weitere regionale Schulungen durch die Betreiber der Wirtschaftsdüngerdatenbank folgen. Anmeldungen sind noch kurzfristig unter lfb@lms-beratung.de möglich.

Schwerin - 11.01.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt


Durchbruch beim Düngerecht - Bund und Länder erzielen Einigkeit


Heute fanden die abschließenden Verhandlungen zum Düngegesetz und zur Düngeverordnung in Berlin statt. Für die SPD haben Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus und der agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Wilhelm Priesmeier über 15 Punkte zwischen Bundestag, Bundes- und Landesregierungen verhandelt.

„Wir haben beim Düngerecht endlich einen Durchbruch erzielt. Dieser trägt eine klare sozialdemokratische Handschrift! Mit dem Ergebnis von heute schaffen wir für unsere Landwirtschaftsbetriebe endlich Rechtssicherheit, ohne dabei die Belange der Umwelt zu vernachlässigen“, betonte Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus.

Ein großer Erfolg ist, dass viehintensive Betriebe größer 2,5 Großvieheinheiten je Hektar und alle gewerblichen Betriebe ab 2018 die Stoffstrombilanz für Stickstoff und Phosphat durchführen müssen. Ausnahmen bestehen für kleinbäuerliche Betriebe mit geringer Flächenausstattung. „Ab 2023 werden zudem alle Betriebe die Stoffstrombilanz anwenden müssen. Nun bekommen wir endlich eine ehrliche Nährstoffbilanzierung und setzen damit schließlich unsere Forderungen aus dem Koalitionsvertrag um. Dies haben wir nur unserer Beharrlichkeit gegenüber unserem Koalitionspartner zu verdanken“, unterstrich Dr. Priesmeier.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat zugesichert, bis zum Ende der kommenden Sitzungswoche einen überarbeiteten Entwurf der Düngeverordnung vorzulegen, der die heutigen Ergebnisse berücksichtigt. Anschließend kann das Düngegesetz in der letzten Sitzungswoche im Januar abschließend im Bundestag beraten und verabschiedet werden und der Bundesrat könnte am 31. März Gesetz und Verordnung beschließen. „Der Bundeslandwirtschaftsminister ist jetzt in der Pflicht, nächste Woche zu liefern. Auch vor dem Hintergrund des Vertragsverletzungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof muss nun zügig, aber auch gründlich, im Bundeslandwirtschaftsministerium gearbeitet werden. Mit dem heutigen Kompromiss verbinden wir die Hoffnung, dass wir der EU ein großes Stück entgegen gekommen sind und sie von einer Weiterverfolgung der Klage und damit eine Strafe in dreistelliger Millionenhöhe abwenden können“, hoben die beiden SPD-Politiker heute in Berlin hervor.

Schwerin - 11.01.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt