Entfristung bei Rehabilitierungsanträgen


Mecklenburg-Vorpommern für die Entfristung bei Rehabilitierungsanträgen von DDR-Opfern

Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU): „Das Kabinett hat beschlossen, im Bundesrat am 15. Dezember einer Initiative von ostdeutschen Ländern beizutreten“

„Es darf keine Fristen geben für die Rehabilitierung von politisch verfolgten Opfern in der ehemaligen DDR. Mecklenburg-Vorpommern wird sich wie voraussichtlich alle ostdeutschen Bundesländer daher einer Bundesratsinitiative anschließen, die am 15. Dezember 2017 in den Bundesrat eingebracht werden wird. Ziel ist es, den Opfern politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR dauerhaft den Weg zu Rehabilitierung und Folgeleistungen offen zu halten. Die Bundesregierung soll gebeten werden, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Antragsfristen aus den Rehabilitierungsgesetzen zu streichen“, sagte Justizministerin Hoffmeister nach der Kabinettsitzung am Dienstag.

„Nach derzeitiger Gesetzeslage können Anträge auf Rehabilitierung von staatlich veranlasstem Unrecht in der DDR nur bis zum 31. Dezember 2019 gestellt werden. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass die Opfer politischer Verfolgung immer noch neue Anträge auf Rehabilitierung stellen. Das Bedürfnis nach Ausgleich des erlittenen Unrechts besteht weiterhin. Nicht alle Betroffenen konnten wegen ihrer erlittenen Traumatisierung bisher über das Erlebte sprechen. Erst mit großem zeitlichem Abstand sind sie in der Lage, sich zu befassen und eine Rehabilitierung oder eine Folgeleistung zu beantragen. Das haben auch spontane Beratungsgespräche am Tag der offenen Tür am 25. November 2017 im Justizministerium bewiesen. Die Landesbeauftragte für die Stasiunterlagen hatte rund 50 Menschen zu vielen Themen beraten, was die Aufarbeitung des DDR-Unrechts betraf“, so Ministerin Hoffmeister.

Schwerin - 05.12.2017
Text: Justizministerium