Entlastung bei Beiträgen für Kita und Tagespflege


Versprechen – gehalten: Elternentlastung bei Beiträgen für Kita und Kindertagespflege kommt zum Januar 2018

Mit der Verabschiedung des Landesdoppelhaushaltes 2018/19 und des Haushaltsbegleitgesetzes hat der Landtag die letzten ausstehenden Beschlüsse gefasst. Ab Januar 2018 werden die Elternbeiträge für die Krippe und den Kindergarten mit Ausnahme des bereits gesenkten Vorschuljahres über einen direkten Zuschuss des Landes um bis zu 50 Euro pro Monat zusätzlich reduziert. Das gilt auch für Eltern, deren Kinder bei einer Tagespflegeperson betreut werden.

„Das bedeutet nach 2012 eine weitere Beitragsentlastung von bis zu 600 Euro pro Jahr“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. „Die Landesregierung hält Wort und setzt damit eines ihrer wichtigsten politischen Vorhaben in die Tat um. Wir wollen Familien im Land unterstützen und sie von Kosten entlasten“, so Drese.

Für die Eltern ist die Beitragsentlastung nach Angaben von Ministerin Drese völlig unbürokratisch. „Sie müssen keinen Antrag stellen, sondern erhalten automatisch einfach eine Abrechnung mit den durch das Land reduzierten Elternbeiträgen“, verdeutlichte Drese. Wenn es im Einzelfall zu einer verzögerten Berücksichtigung des Entlastungsbeitrages kommen sollte, erfolge selbstverständlich eine rückwirkende Verrechnung.

Drese kündigte als weiteren Schritt zur Elternentlastung die Einführung der Geschwisterkindregelung im Januar 2019 an. Für das zweite Kind in der Kindertagesförderung werde dann der Elternbeitrag halbiert, für das dritte Kind und alle weiteren Kinder bestehe Elternbeitragsfreiheit. Ziel der Landesregierung sei die für Eltern kostenfreie Kindertagesbetreuung. Drese: „Daran arbeiten wir. Dafür brauchen wir aber auch die finanzielle Unterstützung der nächsten Bundesregierung.“

Schwerin - 14.12.2017
Text: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung


Elternentlastung für Kita und Kindertagespflege tritt in Kraft

Zum 1. Januar 2018 werden die Elternbeiträge für die Krippe und den Kindergarten mit Ausnahme des bereits gesenkten Vorschuljahres über einen direkten Zuschuss des Landes um bis zu 50 Euro pro Monat reduziert. Das gilt auch für Eltern, deren Kinder bei einer Tagespflegeperson betreut werden.

„Das bedeutet nach 2012 eine weitere Beitragsentlastung des Landes für junge Familien“, verdeutlicht Sozialministerin Stefanie Drese. „Die Landesregierung hält Wort und setzt damit eines ihrer wichtigsten politischen Vorhaben aus der Koalitionsvereinbarung in die Tat um. So beträgt zum Beispiel der Landeszuschuss zur Reduzierung des Elternbeitrags für den Krippenbereich nunmehr 150 Euro monatlich“, so Drese.

Für die Eltern von Kindern in Kita und Tagespflege ist die Beitragsentlastung völlig unbürokratisch. Sie müssen keinen Antrag stellen, sondern erhalten automatisch einfach eine Abrechnung mit den durch das Land reduzierten Elternbeiträgen. Wenn es im Einzelfall zu einer verzögerten Berücksichtigung des Entlastungsbeitrages kommen sollte, erfolgt selbstverständlich eine rückwirkende Verrechnung.

Drese: „Auf unserem Weg, Familien im Land zu unterstützen und sie von Kosten zu entlasten, werden wir weitergehen. So kommt im Januar 2019 die Geschwisterkind-Entlastung. Für das zweite Kind in der Kindertagesförderung wird dann der Elternbeitrag halbiert, für das dritte und alle weiteren Geschwisterkinder besteht Elternbeitragsfreiheit. Ziel der Landesregierung ist die für Eltern kostenfreie Kindertagesbetreuung. Daran arbeiten wir.“

Schwerin - 28.12.2017
Text: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung