Europäisches Dienstleistungspaket


Thema im Landtag

Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU): Anforderungen an die Befähigung für eine Tätigkeit im Handwerk und in den Freien Berufen beibehalten - Kontroll- und Schutzrechte der Mitgliedstaaten nicht aushebeln - duales Ausbildungssystems erhalten

Am Donnerstag ist in Schwerin im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern das Thema „Grundpfeiler des Handwerks und der Freien Berufe bewahren - Europäisches Dienstleistungspaket verhindern” diskutiert worden. „Gerade in Mecklenburg-Vorpommern ist das Handwerk eine der tragenden Säulen unseres Landes. Damit auch weiterhin bei uns getischlert, geschweißt, und gebacken wird, müssen wir uns konsequent für den Erhalt des dualen Ausbildungssystems einsetzen. Dazu gehören auch die bestehenden Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie die hohen Anforderungen an die Befähigung für eine Tätigkeit im Handwerk und in den Freien Berufen beizubehalten. Nur so kann das Fundament für Qualität, Professionalität und Verbraucherschutz gesichert werden. `Made in Germany´ ist und bleibt nur so weiterhin weltweit ein Prädikatssiegel“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Die Europäische Kommission hat im Januar 2017 das Dienstleistungspaket vorgestellt. In diesem werden Entwürfe für Richtlinien und Verordnungen präsentiert, die den EU-Binnenmarkt weiter harmonisieren sollen. Im Einzelnen werden die Einführung einer Dienstleistungskarte, eine verbindliche Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen und eine Reformierung des bereits bestehenden Notifizierungsverfahrens angestrebt. „Die Bestrebungen der Kommission, den Binnenmarkt weiter zu vertiefen und bürokratische Hürden für Dienstleistungserbringer abzubauen, sind begrüßenswert. Doch die dazu vorgebrachten Neuerungen der EU-Kommission sind keineswegs geeignet, diesen Weg in angemessener Weise herbeizuführen“, so Glawe weiter.

Kontroll- und Schutzrechte der Mitgliedstaaten würden ausgehebelt

Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe warnte davor, dass eine große Gefahr darin besteht, dass die Dienstleistungskarte faktisch ohne tatsächliche Überprüfung durch den Aufnahmestaat ausgestellt werden könnte. Zum einen wäre dies möglich durch zu eng bemessene Fristen für eine Prüfung der Aufnahmestaaten und zum anderen durch die Fiktion, dass bei Nichteinhaltung der Fristen eine Genehmigung vorläge. „Dadurch wird faktisch das Herkunftslandprinzip eingeführt. Einmal ausgestellt, kann der Inhaber einer Dienstleistungskarte diese nämlich uneingeschränkt und unbegrenzt in allen Mitgliedstaaten der EU nutzen“, sagte Glawe.

Kontroll- und Schutzrechte der Mitgliedstaaten würden ausgehebelt, ein ordnungsgemäßes Verwaltungsverfahren schlichtweg umgangen werden. Deswegen muss darauf gedrängt werden, dass die Behörden des Aufnahmestaats die Erteilung der Dienstleistungskarte auch tatsächlich genehmigen. „Andernfalls droht ein Missbrauch der unbefristet erteilten Karte; die Anzahl scheinselbstständiger Solounternehmen würde zum Beispiel rapide ansteigen“, sagte Glawe weiter. Schon bei der Dienstleistungsrichtlinie unternahm die EU-Kommission 2006 den Versuch, das Herkunftslandprinzip einzuführen. Damals wehrte sich Deutschland, unter anderem zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen von Anbietern aus unterschiedlichen Herkunftsländern und zum Erhalt der Sozialstandards, erfolgreich dagegen. „Daran muss jetzt angeknüpft werden“, forderte Wirtschaftsminister Glawe weiter.

Richtlinien- und der Verordnungsentwurf zu vage

Auch sind der Richtlinien- und der Verordnungsentwurf zur Einführung einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte in vielen Punkten noch zu vage. „So ist nicht ersichtlich, welche Anforderungen im Rahmen der Prüfung, die nach nationalem Recht bereits erfüllt wurden, der Aufnahmemitgliedstaat auch weiterhin stellen kann. Sofern eine Prüfung der Anforderungen ergibt, dass es sich um eine anerkannte und gleichwertige Qualifikation handelt, ist fraglich, ob diese Anforderung beispielsweise im Aufnahmemitgliedstaat weiterhin gestellt werden kann“, erläuterte Wirtschaftsminister Glawe.

Als Beispiel dient dabei die Gewerbeanmeldung. Sofern der Dienstleister in seinem Mitgliedstaat eine solche bereits getätigt hat und diese Anforderung als gleichwertig anerkannt werden muss, würde dies bedeuten, dass der Unternehmer in Deutschland keine Gewerbeanmeldung vollziehen muss. „Eine effektive Kontrolle der jeweiligen Unternehmen scheint somit ausgeschlossen. Nicht zuletzt würde die Einführung einer Dienstleistungskarte zu der Errichtung einer weiteren Behörde führen, die für die Ausstellung der Dienstleistungskarte für alle in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallenden Branchen zuständig sein soll“, sagte Glawe.

Schon mit der Dienstleistungsrichtlinie wurde die Errichtung „Einheitlicher Ansprechpartner“ verpflichtend. Mit diesen wurde ein Instrument zur Erweiterung des grenzüberschreitenden Angebots an Dienstleistungen geschaffen, das nicht die Regulierungsautonomie der Länder beeinträchtigt. „Die Schaffung von Doppelstrukturen würde nunmehr weitere Investitionen bedeuten, obwohl sie gar nicht notwendig sind“, sagte Glawe weiter.

Der Bundestag hat bereits im März 2017 beschlossen, dass die Richtlinienvorschläge zur Reformierung des Notifizierungsverfahrens und der Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen gegen die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit verstoßen. „Mit Recht unserer Ansicht nach. Deutschland hat bereits bei der Einführung der Dienstleistungsrichtlinie durch ein umfassendes Normenscreening nachgewiesen, dass die Verhältnismäßigkeit seiner Gesetzgebung gewährleistet ist“, sagte Glawe.

Abkehr von dem Dienstleistungspaket - Professionalität, Qualität und Verbraucherschutz sprechen für das Handwerk
Deutschland, insbesondere Mecklenburg-Vorpommern, ist in Anbetracht des zunehmenden Fachkräftemangels darauf angewiesen, dass auch in Zukunft Professionalität, Qualität und Verbraucherschutz für das Handwerk sprechen. „Das duale Ausbildungssystem hat sich auch in Krisenzeiten bewährt und sollte weiterhin in seiner jetzigen Form beibehalten werden. Wir müssen gemeinsam, auch zusammen mit anderen Mitgliedstaaten, für eine Abkehr von dem Dienstleistungspaket werben. Die Strukturen von dualer Ausbildung, Meisterbrief und Selbstverwaltung der Wirtschaft in Deutschland können dabei als Vorbild wirken. Denn die Berufsausbildung ebnet insbesondere jungen Menschen einen hervorragenden Einstieg in das Berufsleben und beste Chancen für gesellschaftlichen Aufstieg und Wohlstand. Bei den neuen Bestrebungen der EU-Kommission handelt es sich um einen weiteren Schritt der Deregulierung der in Deutschland regulierten Berufe. Die deutschen Qualitäts- und Ausbildungsstandards, wie etwa der Meisterbrief, würden damit infrage gestellt“, sagte Glawe abschließend.

Schwerin - 18.05.2017
Text: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit