Exzellenzstrategie


Land unterstützt Anträge aus Greifswald und Rostock

Ministerin Birgit Hesse (SPD): Anspruchsvolles und aufwändiges Antragsverfahren

Das Land unterstützt die Universitäten in Greifswald und Rostock beim Bewerbungsverfahren im Nachfolgeprogramm der bundesweiten Exzellenzinitiative – der Exzellenzstrategie – in diesem Jahr mit jeweils 100.000 Euro. In einem ersten Schritt müssen sogenannte Antragsskizzen auf den Weg gebracht werden. Die beiden Universitäten wollen sich in der Förderlinie „Exzellenzcluster“ bewerben. Insgesamt stehen für diese Förderlinie jährlich rund 385 Mio. Euro bundesweit zur Verfügung. Eine Entscheidung über eine Förderung soll im September 2018 erfolgen.

„Wer von der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder profitieren möchte, muss ein anspruchsvolles und aufwändiges Antragsverfahren durchlaufen“, sagte Wissenschaftsministerin Birgit Hesse. „Die Konkurrenz an Mitbewerbern ist groß. Dennoch ist es wichtig, dass unsere Universitäten in dieser Liga mitspielen und sich am Bewerbungsverfahren beteiligen. Über die Bereitschaft freue ich mich sehr. Ich wünsche den beiden Universitäten viel Erfolg und gutes Gelingen“, so Hesse.

Die Universität Rostock will gemeinsam mit dem Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde (IOW) einen Antrag auf den Weg bringen. Die Universität Greifswald will sich gemeinsam mit der Universitätsmedizin Greifswald, dem Friedrich-Loeffler-Institut – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, Greifswald – Insel Riems und dem Leibniz-Institut für Katalyse e. V. in Rostock beteiligen.

Die Exzellenzstrategie von Bund und Ländern wird gemeinsam von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und dem Wissenschaftsrat (WR) durchgeführt. Sie umfasst die Förderlinien „Exzellenzcluster“ und „Exzellenzuniversitäten“. Die Exzellenzcluster dienen zur projektbezogenen Förderung international wettbewerbsfähiger Forschungsfelder an Universitäten. Die Förderlinie „Exzellenzuniversitäten“ hat das Ziel, einzelne Universitäten dauerhaft als Institution zu stärken.

Schwerin - 13.02.2017
Text: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur