FAG – Novelle 2018


Gemeindegenaue Zahlen vorgelegt


Am 11.05.2017 hatten die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände die Eckpfeiler für eine Neugestaltung des kommunalen Finanzausgleiches eingeschlagen und sich auf eine zweistufige Reform geeinigt. Ein Teil der Reform soll vom 1. Januar 2018 an wirksam werden.

Auf der heutigen FAG-Beiratssitzung wurde das „WIE“ der Umsetzung der vereinbarten Punkte besprochen, um zum Gesetzentwurf, an dem das Innenministerium zur Zeit mit Hochdruck arbeitet, bereits vor der Einbringung in den Landtag einen möglichst breiten Konsens zwischen Landesregierung und kommunalen Landesverbänden zu erreichen.

Innenminister Lorenz Caffier: „Unser gemeinsames Ziel ist eine aufgabengerechte und verlässliche Finanzausstattung der kommunalen Familie insgesamt. Der Finanzausgleich ist ein in sich geschlossenes System. Dreht man an einer Stellschraube in diesem System, hat das zumeist Auswirkungen auf mehrere Parameter. Deshalb gilt es genau abzuwägen, welche Schrauben man bewegt, um das System festzuziehen. Das haben wir getan und betrachtet, was passiert und wie sich die Konstellationen für die Kommunen insgesamt und für die einzelnen Kommunen verändern.“

Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages wird die kommunale Familie insgesamt (amtsangehörige Gemeinden, große kreisangehörige Städte, kreisfreie Städte und Landkreise) über 100 Mio. Euro mehr als nach bisheriger Rechtslage zur Verfügung haben einschließlich 35 Mio. Euro zum Abbau von Altschulden (Entschuldungsfonds).

Einigkeit herrscht darüber, dass das Geld bei jenen ankommen muss, die es am meisten brauchen und dass die Zuweisungen stärker aufwandsbezogen erfolgen. Auch soll es mehr Solidarität auf kommunaler Ebene geben: Leistungsschwache Kommunen sollen mehr finanzielle Unterstützung vom Land erhalten und steuerstarke Gemeinden sollen sich nach dem Solidaritätsprinzip mehr als bisher an der Unterstützung für steuerschwache Gemeinden beteiligen. Auch kinderreiche Gemeinden sollen mehr Geld erhalten, denn diese haben auch höhere Kosten zu tragen.

Das Innenministerium hat in der heutigen Sitzung des FAG-Beirates die gemeindescharfen Berechnungen zu den Auswirkungen im FAG NEU 2018 vorgestellt. Die Berechnungen wurden auf der Grundlage der Einigung vom Mai angestellt und unter folgenden Voraussetzungen erarbeitet:

1. Aufstockung der Schlüsselmasse (um 34,15 Mio. Euro aufgrund Anpassung nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz, 9,7 Mio. Euro Kostenerstattung für den übertragenen Wirkungskreis, 23,90 Mio. Euro, die die Kommunen nach vorläufigen Vorliegen der Abrechnung des kommunalen Finanzausgleichs 2016 zu viel erhalten haben, aber erst 2020 an das Land zurückzahlen müssen.

2. Änderung des FAG M-V (Anhebung der Ausgleichsquote von 60 % auf 65 %, Annäherung der Nivellierungshebesätze an den landesdurchschnittlichen Nivellierungshebesatz, Verteilung des Familienleistungsausgleichs nach Anzahl der Kinder, das sind rund 307 Euro pro Kind unabhängig von der Steuerkraft, Änderung der Zuweisungen für die Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises § 15 FAG M-V.

3. Die Berechnungen stehen noch unter dem Vorbehalt neuer Einwohnerzahlen und der abschließenden Überprüfung der Steuerkraftzahlen.

„In der Gesamtschau zeigt sich, dass unser Modell in sich stimmig ist und dass es durch die FAG-Novelle zu den gewollten Umverteilungen kommt“, sagte Minister Caffier. „Für eine gerechtere Finanzausstattung bringen sich sowohl das Land als auch die leistungsstarken Kommunen ein und wir erreichen das, was gemeinsames Ziel von Landesregierung und kommunalen Landesverbänden war: Im Vergleich der Zuweisungen ab 2018 ohne Novelle zu 2018 mit der Novelle werden die schwachen Gemeinden finanziell besser gestellt. Ohne eine Anpassung des FAG zum 1. Januar 2018 gäbe es deutlich mehr Kommunen, die geringere Zuweisungen im Vergleich zu den jetzigen Planungen erhalten hätten, weil die Rahmenbedingungen ohne Novelle andere wären, ich denke dabei z.B. allein an die 40 Millionen Euro Sonderhilfen für die Kommunen außerhalb des FAG, die es nur bis 2017 gab. Wir entlasten Gemeinden mit vielen Kindern. Der Familienleistungsausgleich wird nicht mehr wie bisher nach den Anteilen der Gemeinde an der Einkommenssteuer verteilt, sondern nach dem Anteil der Kinder in den Gemeinden. Damit ist jedes Kind in jeder Gemeinde auch finanztechnisch gesehen gleich viel wert. Die rund 10 Prozent der Kommunen, die nach der Novelle zum 1. Januar 2018 weniger Zuweisungen erhalten, sind keine armen Kommunen, sondern haben höhere Steuereinnahmen und/oder weniger Kinder.“

In diesem Zusammenhang hob Minister Caffier hervor, dass das Geld, über dass die Städte und Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben verfügen können, aus mehreren Quellen kommt, vordergründig Gebühren und Beiträge, Steuereinnahmen und Finanzzuweisungen. Schlüsselzuweisungen des Landes an die Kommunen sind nicht das Regelfinanzierungssystem der Gemeinden, sondern nur ein Ausgleichs-Ergänzungssystem, das allerdings zirka ein Viertel der Gesamteinkommen der Kommunen ausmacht. Die Gemeinden müssen sich zunächst durch eigene Einnahmen finanzieren, und nur in den Fällen, wo dies aus verschiedensten Gründen nicht gelingt, gleicht das Land die Lücken aus.

Anhand der gemeindegenauen Betrachtung der Auswirkungen des neuen FAG wird deutlich, dass die grundsätzlich wohlhabenden Gemeinden, die mit der Novellierung weniger Zuweisungen erhalten, diesen Effekt aufgrund ihrer deutlich höheren Steuermehreinnahmen nicht nur ausgleichen können, sondern in der Summe teilweise ein deutliches Plus verzeichnen können.

Hintergrund:

Am 11.05.2017 hatten die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände auf der Sitzung des FAG-Beirates einen Beschluss über eine zweistufige Reform des Finanzausgleichsgesetzes ab 2018 und 2020 gefasst. In der ersten Stufe (Inkrafttreten am 1. Januar 2018) werden folgende Punkte umgesetzt:

Erstens: Aufgrund einer angepassten Berechnungsmethode wird die Finanzausgleichsleistung zukünftig um 34,15 Mio. Euro erhöht. Die Beteiligungsquote der Kommunen steigt damit von jetzt 33,99 % auf 34,496 % ab dem Jahr 2018, der Landesanteil verringert sich entsprechend. Die zusätzlichen Mittel werden damit systemisch, also dauerhaft gezahlt.

Zweitens: Knapp 10 Mio. Euro fließen zusätzlich an die Kommunen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises. Bisher wurden diese Mittel aus der Schlüsselmasse entnommen. Zukünftig fließen sie aus dem Landeshaushalt.

Drittens: Die Bundesmittel aus dem Fünf-Milliarden-Euro-Entlastungspaket werden den Kommunen in unserem Land vollständig zur Verfügung gestellt. Das sind etwa 80 Mio. Euro jährlich. Davon fließen jedes Jahr rund 35 Mio. Euro in einen Entschuldungsfonds zum Abbau kommunaler Schulden.

Viertens: Steuerschwache und kinderreiche Gemeinden und Städte werden finanziell gestärkt. Die Ausgleichsquote für die Verteilung der Gemeindeschlüsselzuweisungen wird in zwei Schritten von 60 auf 70 Prozent erhöht.

Fünftens: Der bisherige kommunale Finanzausgleich ist so konstruiert, dass die Gemeinden und Städte einen fortwährenden Anreiz für steigende Hebesätze haben. Sobald einige Gemeinden und Städte ihre Hebesätze erhöhen, kommen andere unter Druck, ihre Hebesätze ebenfalls anzupassen, um keine Schlüsselzuweisungen zu verlieren. Es handelt sich um eine Steuerspirale, die zukünftig durchbrochen wird. Zu diesem Zweck werden die sogenannten Nivellierungssätze zukünftig für einen längeren Zeitraum festgeschrieben und nicht mehr automatisch angepasst.

Schwerin - 22.06.2017
Text: Ministerium für Inneres und Europa


Kabinett stimmt Gesetzentwurf zur Änderung des FAG M-V zu

Nachdem der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern, der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern und der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen im August dieses Jahres die Gelegenheit hatten, eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abzugeben, hat das Kabinett in seiner heutigen Sitzung nunmehr der Übersendung des Gesetzesentwurfes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes an die Präsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt.

„Die Landesregierung hat damit auf dem Weg der Novellierung des kommunalen Finanzausgleichs einen Meilenstein in kooperativer und transparenter Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Städten und Landkreisen erreicht“, sagte Innenminister Lorenz Caffier. „Mit den vereinbarten Änderungen wird die Ausgleichsfunktion des Finanzausgleichssystems in unserem Land gestärkt. Unser Ziel ist es, dass die Reform nach der Anhörung und der Beratung im Parlament vom 1. Januar 2018 an wirksam wird.“

Der erste Schritt", so Finanzminister Mathias Brodkorb, „ist gemacht. Mir war wichtig, dass die Kommunen nicht nur mehr Geld erhalten, sondern dass es zum einen gerechter verteilt wird und dass wir zum anderen das Problem der Entschuldung angehen. Diesen Weg werden wir auch mit dem nächsten Reformschritt im Jahr 2020 konsequent weiterverfolgen.“

Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Landtages wird die kommunale Familie insgesamt (amtsangehörige Gemeinden, große kreisangehörige Städte, kreisfreie Städte und Landkreise) durch die Änderungen des Gesetzes über 100 Mio. Euro mehr als nach bisheriger Rechtslage zur Verfügung haben.

Mit der Änderung des FAG M-V soll mehr Geld bei jenen ankommen, die es am meisten brauchen. Auch soll es mehr Solidarität auf kommunaler Ebene geben: Steuerschwache Kommunen werden mehr finanzielle Unterstützung vom Land erhalten und steuerstarke Kommunen werden sich nach dem Solidaritätsprinzip mehr als bisher an der Unterstützung für steuerschwache Kommunen beteiligen. Auch kinderreiche Gemeinden werden mehr Geld erhalten, denn diese haben auch höhere Kosten zu tragen.

Für diese gerechtere Finanzausstattung bringen sich sowohl das Land als auch die steuerstarken Kommunen ein. So wird das gemeinsame Ziel von Landesregierung und Kommunalen Landesverbänden, die steuerschwachen Gemeinden im Finanzausgleich stärker zu berücksichtigen, erreicht. Ohne diese angestrebten Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes zum 1. Januar 2018 gäbe es eine Vielzahl von Kommunen, die geringere Zuweisungen im Vergleich zu den bisherigen Planungen erhalten würden. Durch die zusätzlichen Mittel des Landes verbessern sich die Rahmenbedingungen damit deutlich.

Der Gesetzentwurf enthält folgende wesentliche Punkte:

Erstens: Die Beteiligungsquote der Kommunen an den Gesamteinnahmen von Land und Kommunen steigt von derzeit 33,99 % auf 34,496 % ab dem Jahr 2018, der Landesanteil verringert sich entsprechend. Dadurch erfolgt eine Aufstockung der Finanzausgleichsmasse um 34,15 Mio. Euro.

Zweitens: Für die seit dem 1. Januar 2014 zu berücksichtigenden Kostensteigerungen bei der Zuweisung für die Wahrnehmung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises und der unteren staatlichen Verwaltungsbehörden leistet das Land finanzielle Ausgleichsleistungen in Höhe von 9,7 Mio. Euro, die der Schlüsselmasse zu Gute kommen. Zukünftig werden Kostensteigerungen für diese Aufgaben nicht mehr zu Lasten der Schlüsselmasse finanziert.

Drittens: Die Bundesmittel aus dem Fünf-Milliarden-Euro-Entlastungspaket werden den Kommunen in unserem Land vollständig zur Verfügung gestellt. Davon fließen in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 70,23 Mio. Euro in einen Kommunalen Entschuldungsfonds zum Abbau kommunaler Schulden.

Viertens: Der Familienleistungsausgleich soll nicht mehr wie bisher nach den Anteilen der Gemeinde an der Einkommenssteuer verteilt werden, sondern nach dem Anteil der Kinder in den Gemeinden. Damit ist jedes Kind im Land auch finanztechnisch gesehen gleich viel wert. Unabhängig von der Steuerkraft erhält jede Gemeinde rund 309 Euro pro Kind.

Fünftens: Steuerschwache Kommunen werden finanziell gestärkt. Die Ausgleichsquote für die Verteilung der Schlüsselzuweisungen wird in zwei Schritten von 60 auf 70 Prozent erhöht.

Sechstens: Durch die gesetzliche Festsetzung von Nivellierungshebesätzen sowohl für die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als auch für die kreisangehörigen Gemeinden soll die Hebesatzspirale zukünftig durchbrochen werden.

Schwerin - 26.09.2017
Text: Ministerium für Inneres und Europa