Förderung für Kleinstunternehmen


Viele Frauen gründen auf dem Land

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt MV bietet in der aktuellen Förderperiode eine Kleinstunternehmensförderung für Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz an.

„Wer im ländlichen Raum ein kleines Unternehmen gründen will oder seinen schon bestehenden Betrieb modernisieren oder erweitern will, der sollte einen Blick in unser neues Förderangebot werfen. Insbesondere dann, wenn die Versorgung der ländlichen Bevölkerung mit Dienstleistungen vor Ort im Vordergrund steht. Die Palette der denkbaren Förderbereiche ist groß und reicht vom Tischler, Bäcker, KFZ-Mechaniker oder Friseur über Altenpfleger bis hin zu Landcafés oder Fahrradverleihen“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Bis Ende 2016 hat das Landwirtschaftsministerium bereits 390.000 Euro an Fördergeldern für 9 Unternehmen bewilligen können. „Ganz besonders freut mich, dass die Frauen hohes Engagement zeigen, denn alle 4 Unternehmensneugründungen wurden von Frauen bewerkstelligt“, so der Minister.

Bezuschusst werden können die Anschaffungskosten für langlebige Wirtschaftsgüter, die im Sachanlagevermögen von Betrieben verbucht werden (z.B. Holzbearbeitungsmaschine, Hebebühne, Erstausstattung von Bürohardware und Software, Kühlzelle, Möbel, Verkaufstresen u.a. bis hin zu Baukosten). Der Fördersatz beträgt 35% bei Existenzgründungen und 30% bei Modernisierungen. Voraussetzung für die Förderung ist u.a. dass der Unternehmenssitz in ländlicher Region, außerhalb größerer und mittelgroßer Städte, angesiedelt ist und der überwiegende Absatz im Umkreis von 50 km realisiert wird.

Anträge können ganzjährig beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, eingereicht werden.

Schwerin - 28.03.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt