Für besseren Schutz aller Amtsträger


Mecklenburg-Vorpommern für besseren Schutz aller Amtsträger

Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU): "Änderungen zu den Entwürfen der §§ 113, 114 StGB gehen nicht weit genug. Es sollen mehr Berufe erfasst und außerhalb des Dienstes geschützt werden"

„Der Gesetzesentwurf des Bundesjustizministers zur Änderung des § 113 geht zwar in die richtige Richtung, aber nicht weit genug. Neben Polizisten, Soldaten und Richtern sollten alle Amtsträger einen besonderen Schutz genießen. Denn Bedienstete des öffentlichen Dienstes sind Diener des Staates. Der Staat muss daher auch darauf achten, dass sie ihren Dienst sicher ausführen können, vor allem in einer immer öffentlicher werdenden Gesellschaft. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, z. B. in Finanzämtern, Justizeinrichtungen, Ordnungsämtern, Sozialämtern oder Job-Centern haben tagtäglich aggressive Begegnungen zu bewältigen. Angeheizt wird diese Aggression zum Beispiel wegen einer veränderten Kommunikationskultur dank sozialer Medien. Darum ist es ein kleiner Schritt mit großer Wirkung, wenn wir den zu ändernden § 113 StGB um weitere zu schützende Personengruppen erweitern“, sagt Justizministerin Hoffmeister. Es ist ein entsprechender Änderungsantrag des Landes heute im Bundesrat geplant.

„Mecklenburg-Vorpommern fordert weitere Änderungen am Gesetzentwurf. Denn bislang sind Vollstreckungsbeamte und Bundeswehrsoldaten nur besonders geschützt, wenn die Gewalt gegen sie während der Dienstzeit und Vollstreckungshandlungen ausgeübt wird. Doch gegen Polizei, Gerichte und Bundeswehr eingestellte Gewalttäter erkennen die Bediensteten auch in deren Freizeit und greifen sie aufgrund ihrer Diensttätigkeit an. So geht es auch den Amtsträgern in allen anderen Behörden. Darum muss § 114 StGB entsprechend auf den Schutz vor Gewalt auch außerhalb des Dienstes erweitert werden", sagte Ministerin Hoffmeister.

Schwerin - 10.03.2017
Text: Justizministerium