Gemeinsames Zukunftskonzept


Gemeinsames Zukunftskonzept 2030 für den deutsch-polnischen Verflechtungsraum beschlossen

Das Konzept für die räumliche Entwicklung des Verflechtungsraums wurde im Dezember 2016 vom Ausschuss für Raumordnung der deutsch-polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit beschlossen. Die vereinbarten Ziele und Visionen des Konzeptes spiegeln die Vorstellung der Raumentwicklung für den Raum auf beiden Seiten der Oder und der Lausitzer Neiße wider. Dabei zeigt das Gemeinsame Zukunftskonzept 2030 vor allem das Potenzial und die Entwicklungsmöglichkeiten des Verflechtungsraumes auf – es enthält keine formalen planerischen Festlegungen. Es ist jedoch als beiderseits abgestimmte raumordnerische Handlungsempfehlung für die zuständigen Behörden, Einrichtungen und Entscheidungsträger zu verstehen.

Mit der Verabschiedung des Konzeptes wurde die nächste Stufe des im Jahr 2014 angestoßenen Prozesses erreicht. Nun sind die Weichen gestellt, um ein Arbeitsprogramm zur Umsetzung der vereinbarten Ziele und Visionen zu entwickeln und das Gemeinsame Zukunftskonzept mit Leben zu füllen. Im Fokus stehen Themen wie die Gestaltung der verkehrlichen Verbindungen, der Daseinsvorsorge, der grenzüberschreitenden Wirtschaftsbeziehungen, des Zugangs zum Arbeitsmarkt, der Zusammenarbeit der Hochschulen, aber auch Fragen der interkulturellen Kompetenz und der Energiesicherheit.
Landesentwicklungsminister Christian Pegel: „Nach einem umfangreichen Diskussionsprozess und der Bearbeitung der Stellungnahmen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Verbände und Institutionen kann die Vision des Zukunftskonzeptes nun konkretere Formen annehmen. Das ist insbesondere für Mecklenburg-Vorpommern wichtig, da der regelmäßige Austausch und die Zusammenarbeit mit unseren polnischen Nachbarn – insbesondere im Grenzgebiet – schon heute von immenser Bedeutung für die Region und unser Bundesland ist. Ein gemeinsames Konzept, das die Rahmenbedingungen absteckt, ist dabei für die weitere Zusammenarbeit und deren künftige Entwicklung ein wichtiger Schritt.

Mecklenburg-Vorpommern wird sich daher auch weiterhin im Raumordnungsausschuss der deutsch-polnischen Regierungskommission engagieren und an der Umsetzung des Gemeinsamen Zukunftskonzeptes mitwirken.“

Die Druckversion des Gemeinsamen Zukunftskonzeptes erscheint Anfang dieses Jahres auf Deutsch, Polnisch, Englisch und Französisch. Zum Download steht es bereits jetzt unter der Adresse des deutsch-polnischen Raumordnungsportals www.kooperation-ohne-grenzen.de zur Verfügung. Hier sind zudem Informationen über alle Projektbeteiligte sowie Veranstaltungen und Aktivitäten zu finden.

Hintergrund:

Im Oktober 2014 hat der Ausschuss für Raumordnung der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit beschlossen, gemeinsame programmatische Vorstellungen der Raumentwicklung für den deutsch-polnischen Verflechtungsraum zu erarbeiten. Die Mitglieder des Ausschusses für Raumordnung der deutsch-polnischen Regierungskommission und somit die Mitgestalter des Gemeinsamen Zukunftskonzeptes 2030 sind auf polnischer Seite die Wojewodschaften Zachodniopomorskie (Westpommern), Lubuskie (Lebuser Land), Dolnoślaskie (Niederschlesien) sowie Wielkopolskie (Großpolen). Auf deutscher Seite sind es die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Brandenburg sowie der Freistaat Sachsen. Das Gebiet des Gemeinsamen Zukunftskonzepts ist somit deckungsgleich mit dem der Oder-Partnerschaft.

Schwerin - 09.01.2017
Text: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung