Gesetz bringt längere Abgabefristen


Steuererklärung: Gesetz bringt längere Abgabefristen – aber erst ab 2019

In den vergangenen Tagen informierten einige Medien über geänderte Abgabefristen für die Steuererklärung. Hintergrund ist das in diesem Jahr in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens.

Die Verlängerung der Frist zur Abgabe der Steuererklärung ist eine der wesentlichen Änderungen, die dieses Gesetz bringt. Allerdings greift diese veränderte Regelung entgegen einiger Berichte noch nicht in diesem Jahr, sondern erst bei Steuererklärungen für das Jahr 2018.

So kann die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 bis zum 31. Juli 2019 eingereicht werden. Für die Jahressteuererklärungen für die Jahre 2016 und 2017 bleibt es hingegen noch bei der bislang geltenden Frist zum 31. Mai des Folgejahres. Auch beratene Steuerpflichtige bekommen ab der Jahressteuererklärung für das Jahr 2018 mehr Zeit: In diesem Fall verlängert sich die Frist vom 31. Dezember des Folgejahres auf den 28. bzw. 29. Februar des übernächsten Jahres.

Schwerin - 04.01.2017
Text: Finanzministerium


Steuererklärungen für 2016 werden ab März bearbeitet


Ab März dieses Jahres können die Finanzämter die Steuererklärungen für das vergangene Jahr bearbeiten. Erst dann stehen die bundeseinheitlichen Programme für die Berechnung zur Verfügung.

Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben noch bis Ende Februar Zeit, ihre Daten elektronisch an die Finanzämter zu übermitteln. Auch die bundeseinheitliche Software zur Berechnung der Steuern wird den Ländern voraussichtlich erst im Laufe des Februars zur Verfügung gestellt. Daher können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ämtern erst ab Mitte März dieses Jahres mit der Bearbeitung der Steuererklärungen für das Jahr 2016 beginnen.

Finanzminister Mathias Brodkorb: „In den vergangenen Jahren wurde immer wieder über Steuerbetrug und -hinterziehung gesprochen. Ich möchte mich daher an dieser Stelle bei allen ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern bedanken. Denn sie leisten den wohl wichtigsten Beitrag für unsere öffentliche Infrastruktur – für gute Bildung in Schulen und Hochschulen, für den Bau und Erhalt von Straßen und nicht zuletzt für die Sicherheit in unserem Land. Das alles wäre ohne eine leistungsfähige Einnahmeverwaltung nicht denkbar. Nicht minder stolz bin ich daher auf die 1.850 Beschäftigten in unseren Finanzämtern. Allein im vergangenen Jahr haben sie über 450.000 Steuererklärungen bearbeitet und damit die Grundlage für die Funktionsfähigkeit unseres Staates gelegt.“

Schwerin - 12.01.2017
Text: Finanzministerium