Gnoien darf sich künftig „Warbelstadt“ nennen


Innenminister genehmigt Antrag der Stadt

Die Stadt Gnoien im Landkreis Rostock kann sich künftig „Warbelstadt“ nennen. Damit stimmte Innenminister Lorenz Caffier einem Antrag der Stadt auf Verleihung dieser kommunalverfassungsrechtlichen Bezeichnung zu. Diese wird dem amtlichen Gemeindenamen vorangestellt.

„Mit dem offiziellen Namenszusatz kann die Stadt auf ihre Lage an dem Wasserlauf Warbel, einem Nebenarm der Trebel, aufmerksam machen. Sie ist touristisch wichtig für die Region und bei vielen öffentlichen Auftritten und Präsentationen führt die Stadt bereits die Bezeichnung „Warbelstadt“. Eine nun auch offizielle Bezeichnung auf den Ortseingangsschildern ist für das diesjährige 760. Stadtjubiläum sicher ganz besonders willkommen“, so Minister Caffier.

Das Ministerium für Inneres und Europa kann gem. § 8 Absatz 4 Satz 1 Kommunalverfassung M-V auf Antrag der Gemeinde kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnungen verleihen. Eine kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnung stellt ein eigenständiges Element neben dem Gemeindenamen dar und trifft eine Aussage über den Status, die Eigenart oder Funktion der betreffenden Gemeinde in aktueller oder historischer Hinsicht.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bereits eine Reihe von Städten und Gemeinden, die aufgrund ihres Statusses, ihrer Eigenart oder ihrer Funktion in aktueller oder historischer Hinsicht ein eigenständiges Namenselement genehmigt bekommen haben.

So darf sich Ueckermünde „Seebad“ nennen (2013), Neustrelitz ist seit 2013 "Residenzstadt", die Stadt Neukalen „Peenestadt“ (2012), die Stadt Malchow darf sich „Inselstadt“ nennen (2011), die Stadt Ribnitz-Damgarten ist seit 2009 „Bernsteinstadt“, die Gemeinde Ankershagen hat den Namenszusatz „Schliemanngemeinde“ (2009) und Woldegk ist seit 2008 die „Windmühlenstadt“. Die Gemeinde Heringsdorf ist seit 2007 offiziell als „Ostseebad“ bekannt, Güstrow ist seit 2006 die „Barlachstadt“.

Schwerin - 26.04.2017
Text: Ministerium für Inneres und Europa