Förderbescheid für Schulneubau


Minister Christian Pegel (SPD) in Greifswald: Förderbescheid für Schulneubau

Infrastrukturminister Christian Pegel hat heute (21.07.2017) am 1. Spatenstich zum Neubau der Integrierten Gesamtschule „Erwin Fischer“ in Greifswald teilgenommen. Er übergab bei dem Termin auch den Zuwendungsbescheid über rund 10 Mio. Euro zur Unterstützung der Maßnahme an den Oberbürgermeister der Stadt Dr. Stefan Fassbinder. „Mit dem Schulneubau wird in Qualität und Barrierefreiheit eines zentralen Greifswalder Schulstandortes investiert und damit zugleich ein klares Signal an den Stadtteil gesendet, dass die Schule hier langfristig als wichtiger Anker gewollt ist“, freute sich Bauminister Christian Pegel. Die Fördermittel wurden aus dem EFRE-Strukturfonds für integrierte nachhaltige Stadtentwicklung 2014 - 2020 bewilligt.

Die Stadt Greifswald lässt einen Ersatzneubau für die Integrierte Gesamtschule „Erwin Fischer“ für 624 Schüler und rund 50 Pädagogen errichten. Der Neubau wurde hinsichtlich Größe und Aufteilung so geplant, dass der Schulbetrieb vierzügig, das heißt mit vier Klassen pro Jahrgang, erfolgen kann. Er wird alle aktuellen Anforderungen an Barrierefreiheit, Inklusion und Ganztagsschulbetrieb sowie Brand-, Schall- und Wärmeschutz erfüllen. Das Gebäude wird als dreigeschossiger Stahlbetonbau errichtet und aus drei gleich großen Bereichen bestehen. Das derzeit genutzte Schulgebäude wurde 1979/80 in Plattenbauweise errichtet.

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der Maßnahme betragen rund 17,1 Mio. Euro. Als Beitrag zur nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung unterstützt das Land den Neubau mit 10,25 Mio. Euro.

Im Bereich des EFRE-Strukturfonds für integrierte nachhaltige Stadtentwicklung stehen für Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum 2014 - 2020 insgesamt 168,3 Mio. Euro Fördermittel bereit. Die Zuwendungen werden für infrastrukturelle Maßnahmen der integrierten, nachhaltigen Stadtentwicklung in den Ober- und Mittelzentren des Landes gewährt, die folgende Ziele verfolgen:

- Verbesserung der dauerhaften Nutzung des Kulturerbes,
- Verbesserung der städtischen Umweltqualität,
- Verbesserung der Möglichkeiten zur Integration in Bildung, Arbeit und Gesellschaft.

Schwerin - 21.07.2017
Text: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung