Greifswald handlungsfähig


Ministerium genehmigt Haushalt für die Jahre 2017 und 2018 für den Kernhaushalt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Das Ministerium für Inneres und Europa hat die Haushaltssatzung des Kernhaushaltes der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 2017/2018 am 20. Juli 2017 genehmigt. Damit ist die bis dahin geltende vorläufige Haushaltsführung für den Kernhaushalt aufgehoben und endlich können auch die nichtpflichtigen Leistungen wie geplant finanziert werden. Greifswalds Haushalt ist ausgeglichen. Folgende rechtsaufsichtliche Entscheidungen wurden getroffen:

Die beantragten Investitionskredite wurden für 2017 von 1,47 Mio. auf 790.500 Euro, für 2018 von 20,4 Mio. auf 19,6 Mio. Euro gekürzt. Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag des Kredites zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wurde von 25 Mio. teilweise in Höhe von 17 Mio. Euro genehmigt.

Zudem erhielt die Stadt den Hinweis, alle Möglichkeiten zur Verbesserung der Einnahmesituation zu nutzen. Dieses wird im Umfang der freiwilligen Aufgabenwahrnehmung und in der Festsetzung unterdurchschnittliche Hebesätze bei den Realsteuern deutlich.

Die Bürgerschaft hatte den Doppelhaushalt 2017/2018 nach einer langen Diskussion und hart ausgehandelten Kompromissen erst Ende Februar 2017 mit einem ehrgeizigen Investitionsprogramm beschlossen. Bis Ende 2020 will Greifswald knapp 110 Millionen Euro in nachhaltige Stadtentwicklungsprojekte investieren. Zu den größten Vorhaben zählen das Zentrum für Life Science und Plasmatechnologie mit 33 Millionen Euro, der Ersatzneubau der Fischerschule mit rund 18 Millionen Euro, die Sanierung der Arndt-Schule für knapp 7 Millionen Euro, der Bau einer neuen Turnhalle für die Caspar-David-Friedrich-Schule für rund 4 Millionen Euro sowie der Neubau des Stadtarchivs für rund 6 Millionen Euro.

Greifswald - 21.07.2017
Text: Pressestelle Universitäts- und Hansestadt Greifswald


Kommunaler Haushalt genehmigt:

Jetzt Fördermittel für internationale und interkulturelle Zusammenarbeit beantragen!

Greifswalder Schulen, Vereine und Einrichtungen, die noch in diesem Jahr internationale Begegnungen planen und den interkulturellen Austausch ankurbeln wollen, können ab sofort einen Zuschuss bei der Stadt beantragen.
Gefördert werden kleinere Projekte im sozialen, kulturellen, sportlichen, ökologischen und ökonomischen sowie im Bildungsbereich.

Die Zuwendung aus dem kommunalen Haushalt, die nicht zurückgezahlt werden muss, wird in der Regel 500,00€ nicht überschreiten. Zuwendungsfähig sind anteilige Personal- und Sachausgaben. Die geplante Maßnahme muss jedoch noch in diesem Jahr vollständig beendet und abgerechnet werden.

Der Antrag auf Zuwendung kann schriftlich formlos gestellt werden an:

Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Der Oberbürgermeister
Beauftragtenbüro
Städtepartnerschaften und internationale Kontakte
Postfach 31 53
17461 Greifswald.
Im Antrag müssen Inhalt, Zielgruppe, Zeitrahmen und Nachhaltigkeit des Vorhabens konkret beschrieben werden. Zudem ist ein Finanzierungsplan einzureichen.

Fragen zur Antragstellung werden beantwortet von Katharina Freitag, Beauftragte für Städtepartnerschaften und internationale Kontakte, E- Mail: international@greifswald.de; Telefon: 03834 8536-2841.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie unter www.greifswald.de/international

Greifswald - 28.07.2017
Text: Pressestelle Universitäts- und Hansestadt Greifswald