Greifswald ist Geflügelpest-Sperrbezirk


Katzen müssen im Haus bleiben, Hunde an die Leine

Nach dem Fund eines toten Pfaus im Greifswalder Tierpark hat der Landkreis Vorpommern-Greifswald in seiner Allgemeinverfügung vom 3. März 2017 das gesamte Stadtgebiet der Universitäts- und Hansestadt zum Geflügelpest-Sperrbezirk erklärt. In dem Zusammenhang weist das Greifswalder Amt für Bürgerservice und Brandschutz auf Folgendes hin: Wer einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzustellen, dass diese im gesamten Stadtgebiet nicht frei umherlaufen. Dies ergibt sich aus der Geflügelpest-Verordnung, § 56 Abs. 3. Das gilt auch für alle Hundehalter, die eine Ausnahme der Leinenpflicht gemäß § 5 Abs. 2 der Greifswalder Hundeverordnung haben. Es werden verstärkt Kontrollen durchgeführt.

Nähere Informationen und den vollständigen Inhalt der Allgemeinverfügungen finden Sie unter: www.kreis-vg.de.

Greifswald - 08.03.2017
Text: Pressestelle Universitäts- und Hansestadt Greifswald