Winterdienstpflichten von Grundstückseigentümern


Informationen zu Winterdienstpflichten von Grundstückseigentümern

Um Ordnung und Sicherheit auf öffentlichen Straßen zu gewährleisten, informiert die Stadt erneut über die Winterdienstpflichten von Grundstückseigentümern. Neubrandenburger und Gäste unserer Stadt sollen ohne Blessuren von A nach B kommen!

Grundlage des Winterdienstes ist die geltende Straßenreinigungssatzung, die u.a. im Internet einsehbar ist.

Darin ist festgelegt, auf welchen öffentlichen Straßen und Straßenteilen der Winterdienst durch die Stadt – siehe Anlage der Satzung - und in welchen Bereichen der Winterdienst durch die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zu realisieren ist.

Unter folgendem Link ist das durch die Stadt zu beräumende Straßennetz dargestellt. Ebenfalls besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme unter Verwendung des QR-Code:


Der Winterdienst auf Gehwegen wird von der Stadt nur an den Bundesstraßen, der Krankenhauszufahrt und in Boulevardbereichen realisiert. Ergänzend ist diese Pflicht auf die Eigentümer der an der Straße anliegenden Grundstücke übertragen.

Darüber hinaus sind die Fahrbahnen aller nicht in der Satzung genannten Straßen durch die Eigentümer der anliegenden Grundstücke bis zur Fahrbahnmitte winterdienstlich zu behandeln, wenn es zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit notwendig ist. Dies ist vor allem an Hanglagen geboten, um auch die Abfallentsorgung zu gewährleisten.

Die Beschaffung von Streugut obliegt dem Winterdienstpflichtigen selbst.

Auf Radwegen muss kein Winterdienst durchgeführt werden. Es sind jedoch Bereiche über den Radweg freizuhalten, die ein Überqueren der Fahrbahn ermöglichen. In Parks, Grünanlagen und im Stadtforst werden keine bzw. nur bedingt Winterdienstmaßnahmen durchgeführt.

Jeder Grundstückseigentümer sollte sich mit dem Inhalt der Straßenreinigungssatzung vertraut machen. Im Bedarfsfall stehen Satzungen im Eigenbetrieb Immobilienmanagement (Abteilung Straßen- und Gleisverwaltung) zur Verfügung. Auskunft erteilen Ihnen Mitarbeiter unter den Rufnummern 0395-555-2758/-1842/-1847 oder auch 0395- 555-2469 (Abteilung Ordnung und Gewerbe).

Es wird darauf hingewiesen, dass die Nichterfüllung der Winterdienstpflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Greifswald - 23.01.2017
Text: Pressestelle Universitäts- und Hansestadt Greifswald