Hinterbliebenenschmerzensgeld


Hinterbliebenenschmerzensgeld wird jetzt auf den Weg gebracht

Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) begrüßt einen Referentenentwurf des Bundesjustizministers nach einem Jahr: „Forderungen aus M-V von 2015 erfüllt“

„Im November 2015 forderte die Justizministerkonferenz in Berlin den Bundesjustizminister auf, das Schmerzensgeld für Hinterbliebene gesetzlich einzuführen. Ein erster Entwurf liegt jetzt vor, der von mir nachdrücklich unterstützte Forderungen im Wesentlichen erfüllt. Das begrüße ich. Mecklenburg-Vorpommern hat im Jahr 2015 einen Vorstoß aus Bayern unterstützt, wonach für die Hinterbliebenen ein Schmerzensgeldanspruch bei der Tötung eines nahen Angehörigen eingeführt werden soll. Wenn Menschen einen nahen Angehörigen verloren haben, sollte ihr seelisches Leid anerkannt werden. Nach dem vorliegenden Entwurf soll künftig ein Gericht in jedem Einzelfall die Höhe dieses Anspruchs auf ein angemessenes Hinterbliebenenschmerzensgeld festlegen“, so Justizministerin Hoffmeister.

„Auch wenn Geld einen getöteten nahen Angehörigen nicht wieder lebendig macht, so ist es ein symbolisches Gegengewicht zu den oft seelischen Verletzungen der Hinterbliebenen, die ein Leben lang anhalten können. Die Katastrophe des Flugzeugabsturzes der Germanwings hat uns vor knapp zwei Jahren erneut bewusst gemacht, dass das Hinterbliebenenschmerzensgeld fehlt. Ich begrüße zudem, dass der Bundesminister auch plant, in einigen Gesetzen Gefährdungshaftungstatbestände zu ergänzen, wie etwa im Luftverkehrsgesetz, im Arzneimittelgesetz, im Gentechnikgesetz und auch Straßenverkehrsgesetz. Die Bundesregierung ist zudem nach dem Koalitionsvertrag aufgefordert, das Hinterbliebenenschmerzensgeld noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

Schwerin - 06.01.2017
Text: Justizministerium