Kirchenasyl ist Aushöhlung geltenden Rechts


Laut der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion befinden sich derzeit 55 Personen im Kirchenasyl. 49 von ihnen sind Dublin-Fälle. Die Frist, solche Personen an den sicheren Drittstaat zu überstellen, beträgt in der Regel sechs Monate und läuft in einigen Fällen bald ab. Dazu erklärt der kirchenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Holger Arppe:

AfD - Holger Arppe

(Foto: Privat)

„Die gängige Praxis des Kirchenasyls ist ein nicht weiter hinnehmbares Unrecht. Vor dem Hintergrund der jüngsten Antwort auf unsere Anfrage muss davon ausgegangen werden, dass auch die Landesregierung insgeheim weiß, wie wirkungslos die Vorgaben der Vereinbarung zwischen Kirchen und BAMF von 2015 sind. Anstatt begründete Härten zu prüfen, wird hier systematisch geltendes Recht verschleppt und ausgehebelt!

Der Innenminister muss endlich eine ehrliche Bestandsaufnahme abgeben, die den Zusammenhang von Kirchenasyl und Verschleppung von Überstellfristen nach Dublin-III auswertet. Unter den aktuell 55 Personen im Kirchenasyl befinden sich 49 Dublin-Fälle. Allein bis Mitte August dieses Jahres werden bei 23 Personen die Fristen ablaufen und die Landesregierung schaut diesem Treiben nur tatenlos zu.

Zudem besteht bei in der Vergangenheit abgelaufenen Fristen eindeutig Aufklärungsbedarf. Das Innenministerium versteckt sich hier hinter fehlenden Statistiken. So wird auch systematischer Rechtsbruch nicht erfasst oder diesem nicht nachgegangen. Ein unhaltbarer Zustand.

Auch die fehlenden Einzelfallprüfungen bei vollziehbar ausreisepflichten Personen, bei denen bereits Asylfolgeanträge vom BAMF abgelehnt worden sind, zeigen den rechtsstaatlichen Missstand nur allzu deutlich auf. Die AfD-Fraktion fordert, dass die Landesregierung nicht länger die Augen davor verschließt, wie der Rechtsstaat durch ein gesinnungsethisch missbrauchtes Kirchenasyl ausgehöhlt wird. Geltendes Recht muss in Mecklenburg-Vorpommern durchgesetzt werden.“

Redaktioneller Hinweis:

Anfrage und Antwort der Landesregierung

Schwerin - 23.06.2017
Text: Alternative für Deutschland Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern

 


Anklam: Kirchenasyl hebelt Dublin-Regeln aus – mal wieder

Laut der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion wurde das ‚Kirchenasyl‘ für fünf russische Staatsbürger in Anklam mittlerweile beendet. In der Zeit des ‚Kirchenasyls‘ lief die Frist zur Überstellung der Personen gemäß dem Dublin-Abkommen in das zuständige Land Polen ab. Nun ist Deutschland für das Asylverfahren verantwortlich. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, Dr. Matthias Manthei:

AfD - Dr. Matthias Manthei

(Foto: Privat)

„Und wieder wurde sogenanntes Kirchenasyl dazu genutzt, internationales Recht zu brechen. Die Kirchen gehen mit Methode vor, um Überstellfristen verstreichen zu lassen. Die Landesregierung nimmt dies weiterhin tatenlos hin. De facto ist das sogenannte Kirchenasyl eine Aushebelung des Rechtsstaates.

Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und medizinische Versorgung der betreffenden Asylbewerber muss nun weiterhin der deutsche Steuerzahler aufbringen. Die Landesregierung bleibt eine Antwort auf die Frage schuldig, weshalb die Durchführung des Asylverfahrens in unserem Nachbarland Polen eine ‚humanitäre Härte‘ sein soll. Denn eine solche Härte muss laut Vereinbarung des BAMF und den Kirchenvertretern vorliegen, um das sogenannte Kirchenasyl zu rechtfertigen.

Während der vergangenen Plenardebatte hat der Innenminister angekündigt, mit den Kirchen über das ‚Kirchenasyl‘ zu sprechen. Dabei sollte es allerdings nicht bleiben. Er muss unmissverständlich deutlich machen, dass eine solche Praxis nicht länger geduldet wird.“

Redaktioneller Hinweis
Anfrage der AfD-Fraktion und Antwort der Landesregierung

Schwerin - 01.08.2017
Text: Alternative für Deutschland Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern