Kommissarische Leitung der Landesforstanstalt


Kommissarische Leitung der Landesforstanstalt rechtmäßig


Mit Beschluss vom 19. Januar 2017 hat das Verwaltungsgericht Greifswald festgestellt, dass die Entscheidung des Verwaltungsrates der Landesforstanstalt M-V, die Stelle des Vorstandes der Landesforst ab dem 1. Februar 2017 kommissarisch mit Manfred Baum, Referatsleiter im Landwirtschaftsministerium zu besetzen, rechtmäßig ist.

Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ist erforderlich geworden, nachdem der – in dem Auswahlverfahren um die ausgeschriebene Stelle des Vorstandes – unterlegene Bewerber, der bisherige Vorstand Sven Blomeyer, gegen den Beschluss des Verwaltungsrates vom 22. Dezember 2016 zur kommissarischen Besetzung einstweiligen Rechtsschutz beantragt hat.

Das Verwaltungsgericht hat seine Entscheidung umfänglich mit der neusten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zur kommissarischen Besetzung bei laufenden Konkurrentenstreitverfahren begründet. Dieser Rechtsprechung sind im gesamten Bundesgebiet bereits viele Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichte gefolgt.

Schwerin - 23.01.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt