Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfe


Thema im Landtag – Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfe (KISS)

Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU): Selbsthilfe hat einen hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft – Unterstützung der Kontakt- und Informationsstellen

Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern ist am Donnerstag über die Finanzierung der Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfe (KISS) diskutiert worden. „Die gesundheitsbezogene Selbsthilfe hat in unserem Gesundheitssystem einen festen Platz gefunden und ergänzt in vielfältiger Weise die professionellen Angebote der Gesundheitsversorgung. Die Hilfe zur Selbsthilfe wird auch in den kommenden Jahren eine immer größere Rolle bei der Alltagsbewältigung spielen. Selbsthilfe hat einen hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft. Sie kann in vielen Fällen praktische Lebenshilfe leisten und neuen Lebensmut spenden. Daher verdient Selbsthilfe unsere hohe Achtung und Wertschätzung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag in Schwerin im Landtag.

Netzwerke sind verlässliche Partner in der Gesellschaft

Die Netzwerke der Selbsthilfe haben sich als verlässliche Partner in der Gesellschaft erwiesen, um sozialer Isolation und Ausgrenzung zu begegnen und um Menschen zu mobilisieren, sich aus der Selbstbetroffenheit heraus mitverantwortlich zu engagieren. „Dass hier Außerordentliches geleistet wird, beweisen die mit Hilfe der Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeorganisationen entstandenen Selbsthilfegruppen in Mecklenburg-Vorpommern“, so Glawe weiter. Nach der Gesundheitsberichterstattung des Robert Koch-Institutes gibt es in Deutschland zwischen 70.000 und 100.000 Selbsthilfegruppen zu fast jedem gesundheitlichen und sozialen Themenbereich. Das wären rechnerisch etwa 1.400 bis 2.000 Gruppen in Mecklenburg-Vorpommern. Es besteht keine Meldepflicht für die Zahl der Selbsthilfegruppen.

Deutschland nimmt angesichts der hohen Zahl von Selbsthilfegruppen eine Spitzenposition innerhalb Europas ein. „Das beruht nicht zuletzt auf der Förderung der Selbsthilfe durch die Sozialversicherung, die Kommunen und das Land Mecklenburg-Vorpommern als Gesundheitsland“, betonte Glawe. Die wachsende gesellschaftliche Anerkennung der Selbsthilfe hat der Bundesgesetzgeber zuletzt 2015 durch das Präventionsgesetz unterstrichen. Durch den neuen Paragraphen 20h wurde im Fünften Buch Sozialgesetzbuch und damit im Krankenversicherungsrecht vorgesehen, dass im Jahre 2016 für jeden Versicherten 1,05 Euro allein aus den Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung für die Selbsthilfe zur Verfügung stehen. Dieser Betrag, mit dem die davor zur Verfügung stehenden Mittel um etwa 65 Prozent erhöht wurden, ist gesetzlich dynamisiert und steigt jährlich entsprechend der Entwicklung der Grundlohnsumme.

Kontaktstellen als Beratung für Selbsthilfeinteressierte

Die Kontaktstellen beraten Selbsthilfeinteressierte und stellen Kontakte zu bestehenden Gruppen her. Sie unterstützen Neugründungen bzw. verweisen an weitere regionale Unterstützungseinrichtungen. Den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) folgend wurden auch in Mecklenburg-Vorpommern in den 90er Jahren modellhaft örtliche Selbsthilfekontaktstellen aufgebaut und evaluiert. Aktuell stehen allein in Mecklenburg-Vorpommern bei den gesetzlichen Krankenkassen etwa 1,5 Millionen Euro für die Selbsthilfeförderung bereit. Die Förderung des Landes ist eine ergänzende Förderung. Die die Fördermittel kassenübergreifend in diesem Jahr verwaltende Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) hat auf Anfrage mitgeteilt, dass gegenwärtig etwa 15 Prozent der Fördermittel für das Land Mecklenburg-Vorpommern ungebunden sind und damit noch verfügbar wären. Zudem stehen weitere Mittel etwa aus dem Bereich der Pflegeversicherung in Höhe von etwa 150.000 Euro sowie dem Bereich Reha und Teilhabe zur Verfügung.

Unterstützung der Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfegruppen

Aus dem Landeshaushalt werden neben dem Verein Selbsthilfe Mecklenburg-Vorpommern und der Förderung nach der Landesverordnung über niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote insbesondere die Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfegruppen unterstützt. „Ziel der Förderung ist es, den Selbsthilfekontaktstellen zu ermöglichen, eigenständig und unabhängig flexible Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten. Sie soll dazu dienen, die fachlichen, personellen und sächlichen Voraussetzungen bei den Selbsthilfekontaktstellen zu schaffen beziehungsweise zu erhalten, um die Bereitschaft zur Selbsthilfe zu unterstützen, den Zugang zur Selbsthilfe zu erleichtern sowie die Qualität, Stabilität und Kontinuität der Arbeit der Selbsthilfegruppen zu fördern“, erläuterte Gesundheitsminister Glawe.

Für diese Förderung stehen Landesmittel von insgesamt 112.500 Euro jährlich zur Verfügung. Grundlage für die Förderung ist die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an die Träger von Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfe, die seit 1997 existiert. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit acht Selbsthilfekontaktstellen, nämlich in: Schwerin, Rostock, Neubrandenburg, Stralsund, Güstrow (mit Außenstellen in Bützow und Teterow), Neustrelitz, Ludwigslust (mit Außenstelle in Hagenow) sowie Wismar. Fünf Selbsthilfekontaktstellen, Schwerin, Rostock, Neubrandenburg, Stralsund und Güstrow werden vom Land gefördert. Diese grundsätzliche Förderentscheidung wurde 1996 im Konsens der Beteiligten getroffen. Von den jährlichen Haushaltsmitteln in Höhe von 112.500 Euro erhielten die fünf geförderten Selbsthilfekontaktstellen aus dem Titel „Förderung der Kontakt- und Informationsstellen“ zuletzt jeweils 22.500 Euro pro Jahr. „Auch in diesem Jahr wurden von den Kontakt- und Informationsstellen wieder Anträge zur Förderung gestellt. Die Gespräche mit den Antragstellern sind noch nicht abgeschlossen“, so Glawe weiter.

Projekt „Selbsthilfe im ländlichen Raum“

Vor dem regionalen Hintergrund hat das Land bereits in den Jahren 2014 bis 2016 ein Projekt „Selbsthilfe im ländlichen Raum – Modellregion Landkreis Vorpommern-Greifswald“ der Landesarbeitsgemeinschaft der Selbsthilfekontaktstellen M-V in Höhe von insgesamt 20.000 Euro gefördert. Hier sollten Selbsthilfeinteressierte Kenntnisse von Selbsthilfe erlangen, bestehende Gruppen gefunden und neu zu gründende Selbsthilfegruppen von Strukturen vor Ort unterstützt werden.

Nr.80/17 | 09.03.2017 | WM | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit