Küstenschutz


Erste Schadensbilanz nach Sturmflut

Minister Dr. Till Backhaus kündigt Soforthilfen für Sturmflutschäden an

Die gestrige Sturmflut hat in den Küstenregionen Mecklenburg-Vorpommerns zu erheblichen Schäden, wie Steilküstenabbrüchen und Dünenabtragungen, geführt. Im ganzen Land wurde in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag die Alarmstufe 3 ausgerufen. Dies erfolgt bei Pegelständen von 1,5 Meter über Normal. Umweltminister Dr. Till Backhaus machte sich heute in Zempin auf Usedom ein erstes Bild über die Lage im Land und kündigte finanzielle Unterstützung an. Die Ostseeinsel ist nach derzeitigem Kenntnisstand besonders von den Auswirkungen der Sturmflut betroffen.

„Die Sturmflut ist an der gesamten Küste von M-V mit den vorhergesagten Hochwasserständen aufgelaufen. In Wismar wurden 1,80 Meter, in Warnemünde 1,60 Meter in Greifswald 1,65 Meter und in Koserow 1,55 Meter über dem Mittelwasserstand gemessen. Allerdings stiegen die Pegelstände schneller als erwartet. An der Außenküste erreichte das Sturmhochwasser seinen Höhepunkt um Mitternacht. Seitdem fallen die Pegel wieder“, bilanzierte der Minister.

„Im Oderhaff und in der Darß-Zingster Boddenkette steigen die Pegelstände noch an, da Wassermassen aus der Ostsee noch immer ins Landesinnere abfließen. In Ueckermünde ist heute Vormittag ein Wasserstand von 1,02 Meter über dem Mittelwasserstand gemessen worden“, informierte er weiter.
Insgesamt handelt es sich bei dem Ereignis um eine mittelschwere Sturmflut, wie sie statistisch betrachtet alle 20 Jahre eintritt. Die Sturmflut ist mit dem Hochwasser von 2006 vergleichbar, die Schwere der Sturmflut vom November 1995 hat sie nicht erreicht. Damals sind an den Kützenschutzanlagen des Landes Schäden in Höhe von 10 Millionen D-Mark entstanden. „Das Ausmaß der gestrigen Sturmflut lässt sich aktuell noch nicht beziffern. Für Schäden an Küstenschutzanlagen des Landes wird mein Ressort Soforthilfen zur Verfügung stellen. Mit dem Finanzministerium bin ich ebenfalls im Gespräch. Ziel ist, auch den Kommunen bei der Bewältigung der Sturmflutschäden finanziell unter die Arme zu greifen“, kündigte Backhaus an.

Im Rahmen einer ersten Bilanz wies der Minister darauf hin, dass die Küstenschutzanlagen des Landes die Sturmflut landesweit zuverlässig abgewehrt haben: „Seit 1991 haben wir 400 Millionen Euro in den Küstenschutz investiert. Diese Leistung zahlt sich aus. Eine Gefahr für Menschen und Sachgüter in den geschützten Bereichen bestand zu keiner Zeit.“

Schäden in den Kommunen beschränken sich auf ein vorhergesehenes Ausmaß. Dazu gehören überflutete Straßen, vollgelaufene Keller oder lokale Überflutungen in Hafenbereichen, auf die die Betroffenen jedoch sehr gut vorbereitet waren. Gleichwohl warnt Minister Backhaus Bürgerinnen und Bürger davor, die Nachwehen der Sturmflut auf die leichte Schulter zu nehmen: „Steilküsten wurden ausgehöhlt und sollten von Spaziergängern keinesfalls betreten werden. Es besteht Abbruchgefahr! Auch vom Katastrophentourismus an Stränden oder auf Seebrücken rate ich dringendst ab!“
Auch warb er um Verständnis, dass eine umfassende Schadensanalyse erst vorgenommen werden kann, wenn sich das Wasser vollkommen zurückgezogen hat. „Erst wenn die Strände wieder betretbar sind, können unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Arbeit beginnen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Auch dann erst wird das volle Ausmaß der Sturmflut sichtbar“, sagte Backhaus. Wasserstände, die die Strände nicht mehr überspülen, sind für Freitag vorhergesagt.

Das Umweltministerium hat bereits alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um die Hochwasserschäden präzise aufzunehmen, so der Minister. Das Dezernat „Küste“ des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt in Rostock hat ein Unternehmen beauftragt, dass am morgigen Freitag die gesamte Ostseeküste des Landes mit einem Laserscan befliegt und die Schäden aus der Luft dokumentiert. „Anhand der Messungen können wir in den kommenden Tagen genaue Aussagen zu Dünenrückgängen, Sandabtragungen und Wasserständen treffen und ableiten, wo akuter Handlungsbedarf besteht“, erklärte Backhaus.

Zu den Vorwürfen der Gemeinde Zempin, das Land würde für den Hochwasserschutz auf Usedom nicht genug tun, äußerte sich der Minister wie folgt: „Der Küstenschutz in M-V wird auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Unsere Pflichtaufgabe besteht darin im Zusammenhang bebaute Gebiete mit einem Ortskern zu schützen. Für diese Aufgabe werden alle verfügbaren Mittel eingesetzt. Usedom wird dabei nicht anders behandelt als alle anderen Küstenabschnitte. Auch die Küstenschutzanlagen von Usedom sind so ausgebaut, dass sie einem schweren Sturmflutereignis standhalten können.“

Schwerin - 05.01.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt


Minister Dr. Till Backhaus (SPD): Küstenschutz verlangt nach flexiblen Anpassungsstrategien

Die Sturmflut der vergangenen Woche bleibt nur wenig hinter der letzten großen Sturmflut von 1995 zurück, konstatierte Umweltminister Dr. Till Backhaus heute in einer Sondersitzung des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin.

Das zeigt ein Vergleich der Wasserstandhöchstwerte beider Jahre: Während der Pegel in Wismar 1995 auf etwa 2 m über Normal kletterte, erreichte er in der Hansestadt bei dem aktuellen Ereignis ca. 1,80 m. In Warnemünde stiegen die Pegel im Vergleich zu 1995 wiederholt auf etwa 1,60 m über Normal. In Greifwald (1,65 m über NN) und in Koserow (über 1,55 m über NN) kamen die Pegelstände nicht ganz an die Rekordwerte von 1995 heran: Damals wurden in Greifswald 1,79 m über Normal und in Koserow 1,83 m über Normal gemessen.

Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sind aktuell mit der Aufnahme und Bewertung der Schäden an Küstenanlagen befasst. „An fast allen Dünen sind Dünenkliffs entstanden, die lokal bis zu 5 Metern hoch sind. Von einigen Dünen wurden bis zu 8 Metern abgetragen, auch einige Deiche wurden beschädigt. An allen Steilufern gab es Abbrüche mit Küstenrückgängen bis zu 8 Metern. Damit waren die Auswirkungen deutlich stärker als bei den Sturmfluten der Jahre 2002 und 2006“, bilanzierte Backhaus.

Seit Freitag werden die Auswirkungen der Sturmflut von Flugzeugen aus der Luft mittels spezieller Laserscantechnik dokumentiert. An besonders stark betroffenen Küstenabschnitten erfolgen parallel dazu terrestrische Vermessungen des Strandes und des Vorstrandes. Nach ersten Einschätzungen sind die Schäden an vier Küstenabschnitten besonders groß: Zempin auf Usedom, Binz auf Rügen, Prerow-Zingst auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst sowie der Abschnitt Rostock - Graal-Müritz.

„Wir werden die Auswertung der Messungen in diesen Bereichen prioritär behandeln“, versprach der Minister. Sicherheitsdefizite sollen durch Sofortmaßnahmen, wie Sandaufspülungen schnellstmöglich beseitigen werden. Auch in Küstenabschnitten, die nicht dem Hochwasserschutz des Landes unterliegen, können Menschen auf schnelle und unbürokratische Hilfe beim Wiederaufbau zerstörter Infrastrukturen hoffen. Wie angekündigt, bringen SPD und CDU einen Hilfefonds mit einem Budget von 25 Mio. € auf den Weg. „Ich danke meinen Ministerkollegen und den Regierungsfraktionen ausdrücklich für Ihr schnelles und unkompliziertes Handeln.“

Gleichwohl betonte der Minister, ausschließlich nachhaltige Maßnahmen unterstützen zu wollen. „Ein Wiederaufbau in unmittelbarer Küstennähe ist ein Fass ohne Boden, weil beim nächsten Sturmflutereignis ähnliche Probleme vorprogrammiert sind.“ Bei allem Verständnis und Mitgefühl für die betroffenen Gemeinden und Menschen, müsse eines ganz klar gesagt werden: „Die durch Sturmfluten verursachten Küstenrückgänge sind Teil eines geologischen Prozesses, der unsere Küste bereits seit Ende der Eiszeit formt und sie zu dem attraktiven Landschaftsraum gemacht hat, der heute Millionen Besucher begeistert“, betonte der Backhaus.

Auch erinnerte er daran, dass der Küstenabtrag und die damit verbundenen Sedimentlieferung notwendig ist, um das vorherrschende Sedimentdefizit in anderen Bereichen der Küste auf natürlichem Wege zu mindern. Anderenfalls müsse das natürliche Sedimentdefizit vollständig durch künstliche Sedimentzufuhr, also durch Sandvorspülungen, ausgeglichen werden. „Abgesehen davon, dass das keiner bezahlen könnte, wären die dafür erforderlichen Sande in den marinen Sandlagerstätten langfristig gar nicht verfügbar.“

Um dem natürlichen Küstenrückgang zu trotzen und die Ortschaften vor Überflutung zu schützen, hat das Land mit erheblichen finanziellem Aufwand seit 1991 rund 17 Millionen Kubikmeter Sandvorspülungen vorgenommen und mehr als 1000 Buhnen gebaut. „Es ist jedoch unmöglich, diesen Naturprozess überall so zu beeinflussen, dass der Küstenrückgang gestoppt wird, der sich an 70 % unserer 377 Kilometer langen Außenküste vollzieht“, so der Minister.

Backhaus: „Wir müssen anerkennen, dass es dem Menschen trotz aller technischen Errungenschaften nicht möglich ist, den geologischen Küstenausgleichsprozess dauerhaft außer Kraft zu setzen. Langfristig können in diesem dynamischen Naturraum nur flexible Anpassungsstrategien erfolgreich sein. Diese zu finden und erfolgreich umzusetzen, ist die eigentliche Herausforderung an der Küste.“

Schwerin - 10.01.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt


Umgang mit Sturmflutschäden

Wer ist zuständig? – Land informiert über Umgang mit Sturmflutschäden


Auf Initiative des Landwirtschaftsministeriums M-V wurde heute gemeinsam mit dem Innen-, Finanz- und Wirtschaftsministerium des Landes über die Beseitigung der Sturmflutschäden infolge des Sturmflutereignisses vom 4./5. Januar beraten. Das Landwirtschaftsministerium übernimmt die Koordinierung dieser Aufgabe federführend. Die Ressorts unterstützen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten unbürokratisch.

Gefördert werden die Beseitigung von Schäden an öffentlichen Hochwasserschutzanlagen, an öffentlichen Bauwerken sowie an Stränden und kommunalem Eigentum. Schäden die Privatpersonen, Vereinen usw. entstanden sind, können nicht gefördert werden. Um die Beseitigung der Schäden an öffentlichen Hochwasserschutzanlagen kümmert sich das Landwirtschaftsministerium. Für die touristische Infrastruktur ist das Wirtschaftsministerium zuständig. Schäden an kommunalem Eigentum werden über das Innenministerium abgewickelt. Anträge auf Schadensbeseitigung sind an das jeweils verantwortliche Ministerium zu richten.

„Ich danke meinen Ministerkollegen ausdrücklich für die über Ressortgrenzen hinweg sehr gute Zusammenarbeit. Jetzt kommt es darauf an, dass Abläufe funktionieren und für die Kommunen transparent gemacht werden. Das Geld muss nun rasch dahin kommen, wo es gebraucht wird. Wir müssen darauf achten, dass wir die Finanzhilfen gezielt und effizient einsetzen. Es muss sich um nachhaltige Maßnahmen handeln, die mit Blick auf den Küstenrückgang nicht mittelfristig zu neuen Problemen führen“, betonte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

„Dort, wo in betroffenen Gebieten dringende Beräumungsarbeiten zur Wahrung der Verkehrssicherheit erfolgen müssen und die kommunalen Infrastrukturen wiederherzustellen sind, werden wir die Kommunen finanziell unterstützen. Gleichzeitig werden wir, ähnlich wie beim Kofinanzierungsfonds, den Kommunen helfen, die für Förderungen aus anderen Fonds einen Eigenanteil aufbringen müssen. Schließlich ist der selbst gesetzte Zeitrahmen für die Aufbaumaßnahmen ambitioniert und wir wollen alle, dass unsere Badeorte an der Küste gut in die Saison starten können“, sagte Innen- und Kommunalminister Lorenz Caffier.

„Vielerorts wurde durch den Sturm die touristische Infrastruktur beschädigt. Die Wiederherstellung wollen wir unterstützen. Wir müssen gemeinsam dafür Sorge tragen, die Schäden bestmöglich und schnell zu beseitigen. Am Ende profitieren Gäste und Einheimische von nachhaltiger touristischer Infrastruktur. Die Zeit drückt, bis zum Saisonstart sind es nur noch wenige Wochen“, so Wirtschafts- und Tourismusminister Harry Glawe.
Eine Detailbeschreibung zu den drei Schadenskategorien, den Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung und das zuständige Ministerium können der Folgeseite entnommen werden.

Die in Folge der Sturmflut eingetretenen Schäden können wie folgt kategorisiert werden:


I. Schäden an öffentlichen Hochwasserschutzanlagen

a) Schäden an den Küstenschutzanlagen des Landes:
- lokale Schäden an Deichen, Dünen und Anlagen
- Sandabtragungen aus den Sturmflutschutzdünen, Stränden und Vorstränden.

Für die Behebung dieser Schäden ist das Land aufgrund seiner Küstenschutzverpflichtung direkt zuständig. Die Schadenbehebung erfolgt durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt. Anträge der Kommunen bedarf es nicht.
Schäden an Hochwasserschutzanlagen in der Unterhaltungszuständigkeit von Wasser- und Bodenverbänden:
In diesem Fall sind Anträge an das Landwirtschaftsministerium zu richten. Nicht gefördert werden können Maßnahmen, die aufgrund unterlassener oder unzureichender Unterhaltung entstanden sind.

II. Schäden an kommunalen Eigentum bzw. kommunalen Nutzungen

- Aufräumarbeiten zur Wiederherstellung der Nutzbarkeit der Strände, insbesondere zur Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht.
- Schadensbeseitigung an kommunalem Eigentum, soweit nicht unter c.) fallend.
In diesem Fall, sowie in Fällen der anteiligen Förderung des kommunalen Eigenanteils bei Fällen nach c.), sind Anträge an das Innenministerium zu richten.
- Beräumung und Wiederaufbau zerstörter touristischer Infrastruktur (z.B. Steiluferabgänge, Seebrücken, Promenanden, Gehwege usw.) In diesem Fall sind Anträge an das Wirtschaftsministerium zu stellen.

III. Schäden an privatem Eigentum

Schäden die Privatpersonen, Vereinen usw. entstanden sind, werden nicht gefördert.

Schwerin - 13.01.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt


Minister Dr. Till Backhaus (SPD) empfängt Zempiner – Ministerium beziffert erste Schäden

Am kommenden Dienstag (31.01.) empfängt Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus den Bürgermeister von Zempin Werner Schön, die Kioskbesitzerin Petra Hofmann sowie Fischer aus der Gemeinde im Landwirtschaftsministerium in Schwerin.

„Ich habe zu dem Gespräch eingeladen, um noch einmal mit allen Beteiligten in ruhiger und sachlicher Atmosphäre die nächsten Schritte zu besprechen. Bei meinem Vorort-Besuch kurz nach der Sturmflut waren die Gemüter verständlicherweise sehr erhitzt. Ich sage ganz ausdrücklich: Mir ist die besondere geografische Lage von Zempin und die Bedeutung des Tourismus für die Gemeinde sehr bewusst. Die Landregierung ist bereit zu helfen, wo es möglich und notwendig ist. Dafür wurde unter Koordinierung meines Ressorts eine Arbeitsgruppe der zuständigen Ministerien eingerichtet. Die Schadensaufnahme ist noch nicht abgeschlossen. Täglich treffen neue Schadensmeldungen ein, die fachlich und auf ihre Relevanz hin untersucht werden“, betonte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Im Februar lädt der Minister die Bürgermeister aller Küstengemeinden zu einem Treffen ein. Gemeinsam mit ihnen möchte er besprechen, welche Maßnahmen in den betroffenen Gebieten schon umgesetzt wurden und in welchen Regionen noch Handlungsbedarf besteht. „Unser erklärtes Ziel ist es, die Strände und Küsten des Landes bis Ostern, wenn die Urlaubssaison wieder losgeht, in neuem Glanz erstrahlen zu lassen“, betonte Backhaus.

Auf Initiative des Landwirtschafts- und Umweltministers wurde innerhalb weniger Tage nach der Sturmflut ein Hilfsfonds zur Beseitigung der Sturmflutschäden an öffentlichen Hochwasserschutzanlagen, an öffentlichen touristischen Bauwerken und Stränden sowie an kommunalem Eigentum eingerichtet. Insgesamt stehen dafür 25 Mio. € zur Verfügung. 10 Mio. € kommen aus dem Agrarministerium, der Rest aus dem Innen-, Finanz- und Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Gefördert werden nur nachhaltige Maßnahmen, deren Bestand unter Beachtung der Küstendynamik langfristig gesichert ist. Die Kommunen müssen sich entsprechend ihrer Finanzkraft an den Kosten beteiligen.

„Die Kommunen sind über die Zuständigkeiten und Fördervorrausetzungen informiert. Wichtig ist jetzt, dass die Anträge auf Schadensbeseitigung schnell bei den Ministerien landen und Kostenschätzungen enthalten“, so Backhaus.

Die Schäden an Küstenschutzanlagen des Landes werden vom Landwirtschaftsministerium bislang auf ca. 1 Mio. € geschätzt. Die Wasser- und Bodenverbände meldeten darüber hinaus Schäden in Höhe von 200.000 €. Das Innenministerium beziffert die Schäden an kommunalem Eigentum auf aktuell 4 Mio. €. Der Aufspülbedarf zur Wiederherstellung von Schutzdünen wird auf Basis der Daten aus der Küstenbefliegung aktuell ermittelt.

Schwerin - 26.01.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt


Küstenschutz: Akuter Handlungsbedarf vor Graal-Müritz und Neuhaus-Wustrow

Nach derzeitigem Stand bestehen in Mecklenburg-Vorpommern infolge der Sturmflut vom 4./5. Januar an zwei Landesküstenschutzdünen lokal begrenzt akute Sicherheitsdefizite, die ein schnelles Handeln erforderlich machen. Es handelt sich um einen 300m langen Dünenabschnitt vor Graal-Müritz im Landkreis Rostock und um einen 200m langen Dünenabschnitt vor Wustrow auf dem Darß.

Insgesamt hat die Sturmflut in den fünf Hotspot-Gebieten (Düne Graal-Müritz - Neuhaus; Düne Prerow-Zingst, Düne Glowe, Düne Lubmin und Düne Zempin-Koserow) rund 500.000 Kubikmeter Sand aus den Dünen in den Strand und Vorstrand umgelagert. Das hat die von Umweltminister Dr. Till Backhaus sofort nach der Sturmflut in Auftrag gegebene Laserscanbefliegung der Ostseeküste von MV ergeben, deren Ergebnisse er heute auf einer Pressekonferenz in Graal-Müritz vorstellte.

Für die Bewertung des Sicherheitsniveaus in den einzelnen Küstenabschnitten ist es wichtig, den Aufbau und die Wirkungsweise der Dünen zu kennen, so Backhaus. Sie sind trotz des natürlichen Erscheinungsbildes technische Anlagen, die so geplant, gebaut und unterhalten werden, dass sie einer Sturmflut, die nur einmal in 200 Jahren auftritt, standhalten können. Sie bestehen aus Sicherheitsteil, Reserveteil und Verschleißteil. Während der Sicherheitsteil und der Reserveteil das Durchbrechen der Düne bei Sturmfluten verhindern, hat der Verschleißteil die Aufgabe, sich aufzubrauchen und Strand und Vorstrand mit Sand zu versorgen. Dies ist notwendig, weil fast alle Dünen in Küstenabschnitten einem natürlichen Küstenrückgang unterliegen. „Ist der Verschleißteil aufgebraucht, muss er durch Sandvorspülung wieder hergestellt werden. Küstenschutz ist also eine Daueraufgabe!“, erklärte Backhaus.

Aktuell hat das Umweltministerium die Daten für 13 der insgesamt 27 Landesküstenschutzdünen ausgewertet. „Alle Anlagen haben die mittelschwere Sturmflut erfolgreich abgewehrt; Menschenleben waren zu keiner Zeit gefährdet. In den Küstenbereichen Boltenhagen, Rostock Hohe Düne-Markgrafenheide, Juliusruh, Binz, Zinnowitz und Zempin Koserow haben die Dünen noch ausreichende Verschleißteile. Hier sehen wir aktuell keinen Handlungsbedarf. Die Dünen sind nach wie vor sicher und funktionstüchtig“, so der Minister.

In den Küstenabschnitten Ahrenshoop-Vordarß, Prerow-Zingst, Glowe, Lobbe-Thiessow und Lubmin sind die Verschleißteile der Dünen dagegen bereits deutlich reduziert. „Deshalb werden wir in diesen Küstenabschnitten perspektivisch, das heißt in diesem Jahr und in den Folgejahren Aufspülmaßnahmen durchführen müssen, um die Verschleißteile wieder mit ausreichend Sand aufzufüllen“, sagte Backhaus.

In einem kleinen Abschnitt der Düne Graal Müritz-Neuhaus ist der Verschleißteil vollständig aufgebraucht und bereits der Reserveteil angegriffen. Das festgestellte Sanddefizit beträgt rund 7.000 m3. Das Material wird nun im Rahmen einer Sofortmaßnahme aus einem benachbarten Strandabschnitt, in dem sich viel Sand abgelagert hat, gewonnen, per Achse transportiert und in die betroffene Düne eingebaut. Gleiches gilt für den Dünenabschnitt vor Wustrow.

„Bis Ostern möchten wir die Strände so hergestellt haben, dass sie wieder gefahrlos betreten werden können und die Urlaubssaison ungetrübt in eine neue Runde starten kann. Dazu zählt auch das Wiederherstellen von Dünenüberwegen, das Beseitigen von Treibgut und wurfgefährdeten Bäumen sowie das Reparieren von Seebrücken“, sagte der Minister.

Das Umweltministerium unterhält 27 Landesküstenschutzdünen auf rund 100 km Länge. Zur Feststellung der natürlichen Küstenrückgänge beauftragt es mindestens alle zwei Jahre eine Befliegung der Küsten. Dabei wird die Erdoberfläche per Laser optisch abgetastet. „Das bietet den Vorteil, dass wir innerhalb kurzer Zeit große sowie schwer zugängliche Gebiete sehr genau vermessen und damit Rückschlüsse auf die Küstendynamik ziehen können“, betonte Backhaus. Bei der aktuellen Befliegung wurden insgesamt 1.200 km2 Außenküste vermessen.

Der Küstenschutz für die im Zusammenhang bebauten Gebiete ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe, die seit 1991 vom Land wahrgenommen wird. Seither hat es fast 400 Mio. € in den Ausbau der Küstenschutzanlagen (u.a. Dünen, Deiche, Buhnen) investiert. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 16 Mio. Kubikmeter Sand aufgespült und rund 1.000 Buhnen rekonstruiert oder neugebaut. Für die Pflege und Unterhaltung des Anlagenbestandes wurden zusätzlich ca. 50 Mio. € aus reinen Landesmitteln eingesetzt.

Schwerin - 09.02.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt


Sturmflut wird erfolgreich bewältigt

Aktuelle Schadensbilanz 12 Mio. €

Heute trafen sich in Schwerin auf Einladung von Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt, die Vertreter der von der Sturmflut betroffenen Kommunen und Bürgermeister aller Küstengemeinden zur Auswertung der Sturmflut und der bisherigen Maßnahmen zur Folgenbeseitigung.

„Fakt ist, dass während der Sturmflut im Januar alle Küstenschutzanlagen stand gehalten haben“, unterstrich der Minister. Unmittelbar nach der Sturmflut wurden die Sofortmaßnahmen der Kommunen und der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt an den Außen- und Binnenküsten umgesetzt. Wichtigste Aufgaben waren die Wiederherstellung von Landesküstenschutzdünen, bei denen das für die Kehrung einer Bemessungssturmflut erforderliche Volumen nicht mehr ausreichte (Graal-Müritz und Wustrow) und die Abböschung gefährlicher Dünenkliffs an allen Landesküstenschutzdünen (insgesamt 27 auf 101,75 km Länge). Darüber hinaus wurden Verkehrssicherungsarbeiten durchgeführt.

Außerdem wurde sofort mit der terrestrischen Vermessung von kritischen Bereichen mit Landesküstenschutzdünen auf Küstenabschnitten von insgesamt 32 km Länge begonnen. Dabei wurden rund 100 Profilvermessungen in kritischen Bereichen vorgenommen. 2 Tage nach der Sturmflut wurde mit 2 Flugzeugen an 377 km Außenküste ein Laserscanning durchgeführt. Erste Ergebnisse in den Hotspotgebieten von 55 km ergaben, dass dort rund 505.000 m3; Sediment abgetragen wurden.

Die bisherige Bewertung von 13 von insgesamt 27 Landesküstenschutzdünen hat im Soll-Ist-Vergleich ergeben, dass an 6 Landesküstenschutzdünen derzeit kein Handlungsbedarf besteht, da nur aus dem Verschleißteil (siehe Bild), vergleichsweise wenig Sand abgetragen wurde und der Reserveteil nicht betroffen ist.. Dazu gehören: Boltenhagen, Rostock Hohe Düne-Markgrafenheide, Juliusruh, Binz, Zinnowitz, Zempin-Koserow. An 5 Landesküstenschutzdünen Ahrenshoop-Vordarß, Prerow-Zingst, Glowe, Lobbe-Thiessow, Lubmin besteht mittelfristiger Handlungsbedarf, da der Verschleißteil hier deutlich abgearbeitet ist. Hier sind Aufspülmaßnahmen vorgesehen. An den 2 Landesküstenschutzdünen in Graal-Müritz-Müritzer Hochmoor (bis 24.02.2017 fertiggestellt) sowie Neuhaus-Wustrow (bis 03.03.2017 fertiggestellt) bestand aufgrund lokal begrenzter Sicherheitsdefizite ein akuter Handlungsbedarf. Hier wurde die Düne bereits bis in den Reserveteil hinein abgetragen.

Insgesamt wurden vom Land für die schnelle Schadensbeseitigung 25 Mio. € Fördermittel bereitgestellt. „Wichtig zu beachten ist, dass dabei ausschließlich nachhaltige Maßnahmen mit einem langfristig gesicherten Bestand gefördert werden. Ausgenommen sind auch Privatpersonen oder nicht kommunale Körperschaften“, sagte Minister Dr. Backhaus. In besonders begründeten Fällen ist eine 100 % Förderung möglich, dennoch müssen die Kommunen in erster Linie von einem Eigenanteil ausgehen.

Bisher wurden 43 Anträge mit einem Antrags-/ Schadensvolumen von ca. 12 Mio. € gestellt. Darunter 32 Maßnahmen zur Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht, 10 zum Wiederaufbau zerstörter touristischer Infrastruktur und eine Maßnahme zur Schadensbeseitigung am kommunalen Eigentum. 230.000 € werden für die Schadensbeseitigung an Küstenschutzanlagen des Landes sowie für die Küstenvermessung und die Wiederherstellung von Sturmflutschutzdünen eingesetzt.

Hintergrund:

Die Sturmflut vom 04./05. Januar 2017 war mit Scheitelwasserständen von über 1,50 m über Normal das höchste Sturmflutereignis seit über 10 Jahren. Seit Beginn der messtechnischen Aufzeichnungen vor ca. 150 Jahren gab es in MV 12 schwere Sturmfluten, die schwerste davon im Jahre 1872 mit Scheitelwerten über 2,50 m und 4 von den Fluten nach 1990.

Schwerin - 23.02.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt


Sturmflutschäden: Erste Gemeinden erhalten Geld aus dem Hilfefonds

Die ersten von der Sturmflut „Axel“ betroffenen Gemeinden haben Geld aus dem vom Land eingerichteten Hilfsfonds erhalten, darunter Garz, Gager, Lancken-Granitz, Middelhagen und Baabe. Für diese Gemeinden hat das Innenministerium Sonderbedarfszuweisungen für die Beseitigung von Schäden an kommunalem Eigentum bewilligt. Weitere 10 Gemeinden darunter die Ostseebäder Sellin, Göhren, Boltenhagen, Lietzow und Thiessow werden in diesen Tagen per Post ihren Bewilligungsbescheid erhalten. Insgesamt wurden 34 Anträge auf Unterstützung mit einem Finanzvolumen von rund 2,7 Millionen an das Innenministerium gerichtet. Die Bearbeitung aller Anträge wird voraussichtlich in den nächsten Wochen abgeschlossen.

„Das Land hat in den vergangenen Wochen große Anstrengungen unternommen, um den betroffenen Gemeinden dabei zu helfen, beschädigte Strände, Wege oder Gebäude zum Start der Urlaubssaison wieder herzurichten. Bereits wenige Tage nach der Sturmflut wurden ressortübergreifend Hilfsmittel in Höhe von 25 Millionen Euro verfügbar gemacht, Zuständigkeiten festgelegt und ein Antragsverfahren ins Leben gerufen. Insgesamt müssen 52 Anträge durch das Innen-, Wirtschafts- und Umweltministerium auf Kosten, technische Umsetzung und Nachhaltigkeit geprüft werden. Ich bitte um Verständnis, dass sich ein solches Verfahren nicht über Nacht abwickeln lässt“, betont Umweltminister Dr. Till Backhaus, dessen Haus die Antragsstellung federführend koordiniert.

Innenminister Lorenz Caffier weist zudem darauf hin, dass die Gemeinden – entgegen des gängigen Antragsprozedere – bereits kurz nach der Sturmflut darüber informiert wurden, dass Sofortmaßnahmen zur Verkehrssicherung und zur Wiederherstellung der Strände ohne Bewilligung durchgeführt werden können. Dazu gehört zum Beispiel das Beräumen und Wiederherstellen von Strand­übergängen oder das Beseitigen von Dünenkliffs außerhalb von Küstenschutzanlagen. „Normalerweise ist hierfür ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn nötig. Hier haben wir das Verfahren jedoch aus Gründen der Gefahrenabwehr beschleunigt“, so der Minister.

Für die beim Wirtschaftsministerium gestellten Anträge geht es vor allem um das Wiederherstellen der touristischen Infrastruktur „Ostern steht vor der Tür. Es wird in den Gemeinden ordentlich aufgeräumt. Strandzugänge, Stege und Treppen müssen teilweise wieder errichtet werden. Der Urlaub kann gebucht werden“, machte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe deutlich. 12 Kommunen haben inzwischen Anträge aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ beim Wirtschaftsministerium eingereicht. Die ausgewiesenen Gesamtkosten belaufen sich auf 10,67 Millionen Euro. In Binz werden eine Reihe von Strandzugängen erneuert und der Kurplatz wieder hergerichtet. In Sassnitz erfolgt die Wiederherstellung der touristischen Zuwegung zum Nationalpark Jasmund und in Zempin die Erneuerung der Strandanlagen.
Für den durch die Sturmflut zerstörten Kiosk von Petra Hofmann aus Zempin soll es eine mobile Lösung geben. „Es ist geplant, einen mobilen Imbisswagen zu erwerben. Die Ausschreibung dafür ist erfolgt. Ziel ist ein Neustart zu Ostern“, so Wirtschaftsminister Glawe.

Insgesamt belaufen sich die Sturmflutschäden, für deren Reparatur die Gemeinden Fördermittel beim Land beantragt haben, auf rund 13,6 Millionen Euro.

Das Umweltministerium kümmert sich um die Beseitigung von Schäden an Küstenschutzanlagen des Landes, Anträge der Gemeinden hierfür sind nicht erforderlich. Die erforderlichen Arbeiten werden von den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt realisiert.

„Nach Auswertung des Zustandes aller Landesküstenschutzanlagen auf Basis der Laserscan- Befliegung werden neben den abgeschlossenen Maßnahmen in Graal Müritz und Wustrow drei Aufspülungen zur Wiederherstellung der Verschleißteile von Dünen mit einem Kostenumfang von ca. 10 Mio. € notwendig sein“, informierte Backhaus.

An der Düne Lobbe-Thiessow handelt es sich um eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr, da der Verschleißteil der Düne abschnittsweise bereits vollständig aufgebraucht ist. „Dieses Vorhaben hat daher absolute Priorität. Die Wiederherstellung der vollen Dünenleistungsfähigkeit muss bis zum Beginn der nächsten Sturmflutsaison im Oktober 2017erfolgt sein“, so Backhaus.

An der Düne Glowe und Lubmin sind die Verschleißteile abschnittsweise deutlich abgearbeitet, ein akutes Sicherheitsdefizit ist aber nicht gegeben. Die Dünenverschleißteil sollen bis Jahresende wiederhergestellt werden. In Lubmin wird darüber hinaus der Einbau einer geotextilen Sicherung in den hinteren Teil der Düne planerisch bearbeitet.

Mit Blick auf Usedom weist Minister Backhaus darauf hin, dass alle Landesküstenschutzdünen auf der Insel weiterhin in der Lage sind, einer Bemessungssturmflut, wie sie alle 200 Jahre vorkommt, standzuhalten. „Das Reserve- und Sicherheitsteil in der Düne weist kein Sanddefizit auf, sofortige Aufspülungen sind daher nicht erforderlich.“

In der Vergangenheit sind bei sehr schweren Sturmfluten Durchbrüche ins Achter­wasser zwischen Koserow und Zempin aufgetreten. Der Bereich wird von einem Deich und einer seeseitig vorgelagerten Düne geschützt. Aktuelle Laser-Scan-Vermessungen zeigen keinen akuten Hand­lungsbedarf. Ein „Zerbrechen“ der Insel Usedom in diesem Bereich ist daher nicht zu befürchten. Gleich­es gilt für den Bereich zwischen Kölpinsee und Stubbenfelde und Bansin.

Schwerin - 05.04.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt