Mehr Demokratie in der Schule


Urwahl des Schülersprechers möglich

Ministerin Birgit Hesse (SPD): Direktwahl soll Schülern zeigen, dass sie in einer Demokratie gestalten können

Mit der Möglichkeit der Urwahl der Schülersprecherin bzw. des Schülersprechers will das Land den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule stärken. Das Kabinett hat heute eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes gebilligt.

„Die bisherige Regelung, wonach der Schülerrat einer Schule die Schülersprecherin bzw. den Schülersprecher wählt, hat sich zwar bewährt, wurde in einigen Fällen aber auch als undemokratisch empfunden“, sagte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Die Direktwahl soll Schülerinnen und Schülern zeigen, dass sie in einer Demokratie gestalten können, wenn sie sich einbringen“, so Hesse.

Darüber hinaus sollen in den kreisfreien Städten Rostock und Schwerin Eltern künftig von den Kosten der Schülerbeförderung befreit werden, wenn ihre Kinder zur örtlich zuständigen Grundschule mehr als zwei Kilometer und mehr als vier Kilometer bis zur örtlich zuständigen weiterführenden Schule zurücklegen müssen.

„Mit der Neuregelung werden alle Eltern sowie Schülerinnen und Schüler im Land gleichgestellt“, betonte Bildungsministerin Hesse. „Auch für Schülerinnen und Schüler, die in den kreisfreien Städten Rostock und Schwerin wohnen und einen langen Weg zur nächstgelegenen Schule zurücklegen müssen, sollen künftig wie in den Landkreisen und den großen kreisangehörigen Städten die Kosten der Schülerbeförderung durch das Land getragen werden“, erläuterte Hesse.

Mit der Neuregelung der Schülerbeförderung in den kreisfreien Städten und der Urwahl der Schülersprecherin bzw. des Schülersprechers setzt die Landesregierung zwei Vorhaben des Koalitionsvertrages um. Die Änderungen des Schulgesetzes sollen in der Landtagssitzung Ende Januar in erster Lesung ins Parlament eingebracht werden.

Schwerin - 10.01.2017
Text: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur