Mittel gegen Wildwuchs von Windparks


Energieminister Christian Pegel: „Mittel gegen Wildwuchs von Windparks stehen im Kreistag Vorpommern-Greifswald auf dem Prüfstand“

„Es ist uns mit den Mitteln der Raumordnung gelungen, Wildwuchs von Windkraftanlagen in Vorpommern trotz Wegfall des Windkraftkapitels im Regionalplan Vorpommern nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Sommer 2015 zu verhindern“, zieht Energieminister Christian Pegel ein positives Fazit für die letzten eineinhalb Jahre. Zugleich zeigte er sich besorgt, dass der Kreistag Vorpommern-Greifswald am Montag wichtige Kriterien der aktuellen Neuplanungen für die Windkraftplanung möglicherweise in Frage stellen könnte. Dann fehle für die in den vergangenen eineinhalb Jahren gelungene Steuerung des Windkraftausbaus auch ohne wirksamen Regionalplan die Grundlage. „Ich fürchte, dass wir dann keine Steuerung mehr haben, um Wildwuchs und neuen Bauanträgen überall in Vorpommern wirksam zu begegnen“, zeigt sich Pegel besorgt.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit Urteil vom 18. August 2015 die Windkraftplanung für die Region Vorpommern für unwirksam erklärt. Damit gilt mangels Planung wieder der gesetzliche Regelzustand nach dem Baugesetzbuch. Dieses sieht vor, dass an jedem Ort im sogenannten Außenbereich, der weitgehend mit dem ländlichen Raum identisch ist, Windkraftanlagen errichtet werden dürfen.

Um den 2011 begonnenen Prozess für eine neue Windkraftplanung für Vorpommern in seinem bereits sehr fortgeschrittenen Stadium nicht vor Abschluss der Planung zu gefährden – in dem etwa Windenenergieanlagen außerhalb der darin vorgesehen Eignungsgebiete errichtet werden - wurden in den vergangenen eineinhalb Jahren seit dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil 16 Projektanträge für die Errichtung neuer Windkraftanlagen durch die Behörden ganz oder teilweise abgelehnt (etwa 15 Prozent aller Anträge). „Das Gesetz ermöglicht uns, bei laufenden Planungen die Genehmigung neuer Projekte zu verhindern, wenn dadurch die schon sehr konkret gewordene Regionalplanung vor ihrem formellen Abschluss durch neu errichtete Windkraftanlagen faktisch ausgehöhlt würde“, erläutert der auch für die Landesplanung zuständige Minister. Dies setze aber voraus, dass bereits eine sehr konkrete Planung vorliege. Diese müsse sich „verfestigt“ haben.

Am Montag, 13. März, berät der Kreistag Vorpommern-Greifswald über eine Beschlussvorlage, die vorsieht, den Mindestabstand zwischen Windeignungsgebieten von 2,5 auf 5 Kilometer auszuweiten. „Dies würde die bislang vorhandenen Möglichkeiten, Windparkprojekte aus raumordnerischen Gründen abzulehnen, erheblich schwächen“, warnt Energieminister Christian Pegel. Die vom Kreistag erwogene Forderung an den Planungsverband, die Grundlagen der Planung an einem wesentlichen Punkt neu zu fassen, verfestige die Planungen nicht, sondern schwäche diese ab. „Der Planungsverband würde damit bildlich gesprochen die Reset-Taste drücken und seine seit knapp fünf Jahren gediehenen Planungen weitgehend neu beginnen“, befürchtet Pegel weitreichende Folgen einer möglichen Kreistagsentscheidung. Bei einem Neubeginn gäbe es keine verfestigte Planung mehr, gegen die ein neu beantragtes Vorhaben verstoßen könne. „Dann wären uns als Raumordnung die Hände gebunden. Wir könnten Wildwuchs neuer Windräder in Vorpommern kaum noch wirksam begegnen“, fürchtet der für Raumordnung zuständige Minister.

Schwerin - 10.03.2017
Text: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung