Mogelpackung im Zielabweichungsgebiet


Zur Genehmigung von 13 Windkraftanlagen in Gültz erklärt der stv. Landesvorsitzende der FDP M-V, Michael vom Baur:

FDP - Michael vom Baur

(Foto: Privat)

Wasserstofferzeugung aus überschüssigem Windstrom kann doch nicht ernsthaft Begründung für die Errichtung neuer Windkraftanlagen sein, schon gar nicht außerhalb eines Windeignungsgebietes!“

Die Landesregierung hat in einem Zielabweichungsverfahren ein erstes Drittel eines geplanten Großwindparks genehmigt. 13 neue Anlagen sollen in Gültz (Lkr. Mecklenburgische Seenplatte) mit dem Segen der Gemeinde aber gegen den Willen des zuständigen Planungsverbandes außerhalb der ausgewiesenen Windeignungsgebiete gebaut werden. In den umliegenden Gemeinden gab es für neue Windräder offenbar noch keine Zustimmung.
Als Begründung für die planerische „Zielabweichung“ wird genannt, dass der Investor der Windkraftanlagen im Rahmen eines Modellprojektes mit dem Windstrom Wasserstoffgas erzeugen will („Power-to-Gas“), das man speichern oder dem Erdgasnetz beimischen kann. Power-to-Gas ist ohne Zweifel eine Technologie, die aus den an vielen Tagen anfallenden Windstrom-Böen der heute schon in MV stehenden Anlagen etwas Sinnvolles machen kann, die sonst kostenpflichtig über die Strombörse entsorgt werden müssen.

Weshalb man allerdings zur Demonstration von Power-to-Gas in M-V auch noch neue Windkraftanlagen errichten muss, und dann auch noch in umstrittenen Gebieten, bleibt das Geheimnis von Minister Pegel. Wir Freien Demokraten würden es für viel sinnvoller halten, Power-to-Gas Anlagen in Kombination mit bereits existierenden Windparks zu errichten.

Die H2-Technologie ist in Kombination mit Windstrom bereits großtechnisch erprobt (z.B. in Mainz) und am Markt erhältlich. Derzeit ist allerdings nur für Wasserstoff als Industriegas mittelfristig eine gewisse Wirtschaftlichkeit zu erwarten, selbst wenn der Strom zur Gaserzeugung umsonst zur Verfügung stehen würde. Ein Einleiten des erzeugten Wasserstoffes ins Erdgasnetz (als großer Energiespeicher) mit späterer Wiederverstromung wäre schon aus physikalischen Gründen (Wirkungsgrade) erst bei einem Strompreis von ca. 50 ct / kWh kostendeckend. Power-to-Gas kann also kein Argument für den weiteren Zubau von Windkraft sein.

Wir fordern daher die Landesregierung auf, keine weitere Subventionsruine in eine Landschaft zu setzen, die ohnehin schon die Hauptlast der widersinnigen Politik „Energieland No.1“ trägt. Neue Windräder in Gültz sollten keinesfalls noch Einspeisevergütungen nach dem bisherigen EEG erhalten und damit die Kosten für Verbraucher und Gewerbe weiter in die Höhe treiben!

Schwerin - 21.04.2017
Text: FDP-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern