Parken


Veränderung der Parkorganisation im Bereich Schwimmhalle und Weidenweg

Am Montag, 03.07.2017 wird die Organisation des ruhenden Verkehrs auf dem Parkplatz an der Schwimmhalle sowie für die Parkflächen im Weidenweg von Kurzzeitparken (3h) mit Parkscheibe auf gebührenpflichtiges Parken mit entsprechendem Parkschein umgestellt.

Die parkscheinpflichtigen Zeiten werden sich an den Öffnungszeiten der Schwimmhalle orientieren. Eine Begrenzung der zulässigen Höchstparkdauer erfolgt nicht. Diese Maßnahme dient dem Zweck mehr Ordnung auf dem Parkplatz an der Schwimmhalle sowie den Parkflächen im Weidenweg herzustellen und ihrem eigentlichen Zweck als Kurzzeitparkplätze gerecht zu werden.

Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die veränderten Parkbedingungen zu beachten.

Neubrandenburg - 29.06.2017
Text: Pressestelle Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg am Tollensesee