Plakatierungsverbot zur Bundestagswahl


Wahlwerbung an Lichtmasten im Stadtgebiet Neubrandenburg anlässlich der Bundestagswahl am 24.09.2017
Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Der Wahltermin

Das Grundgesetz gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss (Artikel 39 Absatz 1 Grundgesetz).

Danach findet eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt. Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden.

Die Wahlperiode des 18. Deutschen Bundestages hat mit ihrer konstituierenden Sitzung am 22. Oktober 2013 begonnen. Somit muss der Wahltermin innerhalb der Zeitspanne von Mittwoch, dem 23. August 2017 und Sonntag, dem 22. Oktober 2017 liegen

Der Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein (§ 16 Bundeswahlgesetz). Dabei wird berücksichtigt, dass die Termine für Bundestagswahlen möglichst nicht mit Hauptferienzeiten kollidieren.

Nunmehr hat der Bundespräsident in Abstimmung mit der Bundesregierung den Wahltag auf Sonntag, den 24. September 2017, festgelegt (siehe hierzu die Anordnung des Bundespräsidenten über die Bundestagswahl 2017 vom 23. Januar 2017 (BGBl. I S. 74)).

Unabhängig vom Wahltermin dürfen die Wahlen für die Vertreterversammlungen frühestens 29 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode des Bundestages stattfinden, für diese Bundestagswahl grundsätzlich seit dem 23. März 2016. Die Wahlen für die Bewerberinnen und Bewerber selbst dürfen frühestens 32 Monate nach Beginn der Wahlperiode durchgeführt werden, somit seit dem 23. Juni 2016 (§ 21 Absatz 3 Satz 3 Bundeswahlgesetz).

Neubrandenburg - 29.06.2017
Quelle: Der Bundeswahlleiter