Neue Cross Compliance – Broschüre


Neue Cross Compliance – Broschüre informiert über Antragsjahr 2017

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V hat die diesjährige Informationsschrift zu den Cross Compliance-Anforderungen fertiggestellt.
Die Broschüre richtet sich sowohl an Direktzahlungsempfänger als auch Begünstigte ausgewählter Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Sie enthält sowohl eine Beschreibung aller Cross Compliance-relevanten Grundanforderungen an die Betriebsführung als auch der Standards zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand. Die aktuellen Rechtsgrundlagen, zahlreiche praxisrelevante Hinweise und eine Auflistung der jeweils zuständigen Ansprechpartner im Land sind enthalten. Erstmalig für 2017 ist auch eine Eigenkontroll-Checkliste einbezogen.

Mit der vorliegenden Broschüre werden aus dem Vorjahr bekannte Verpflichtungen fortgeschrieben. „Neuerungen ergeben sich bei den Vorschriften zur Tierkennzeichnung. Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichts aus dem Jahr 2016 fallen bei Schafen und Ziegen die Regelungen zur Betriebsregistrierung, zur Meldung an die HIT-Datenbank, die Stichtagsmeldungen und das Begleitpapier aus dem Katalog der Cross Compliance-relevanten Prüfkriterien. Darüber hinaus können in begründeten Einzelfällen kleinere Fehler beim Meldeverhalten zur Registrierung der Tiere sanktionsfrei bleiben, soweit keine Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier vorhanden ist“, konkretisierte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus die Änderungen.

Die Informationsbroschüre unterstützt die antragstellenden Betriebe, alle Anforderungen zu bewältigen. Ziel ist es dabei, Cross Compliance-Verstöße und empfindliche Sanktionen bei den EU-Zahlungen von vornherein zu vermeiden.

Die aktuelle Ausgabe für 2017 ist auch im Internet unter http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service in der Rubrik „Publikationen“ veröffentlicht. Zusätzlich wird sie allen Antragstellern auf der Antrags-CD zur Verfügung gestellt. Sie kann aber auch als gedrucktes Exemplar bei den Staatlichen Ämtern für Landwirt­schaft und Umwelt sowie im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt angefordert werden.

Schwerin - 16.03.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt