Nord Stream 2


Bei Ausgleichsmaßnahmen muss nachgebessert werden

Ab heute können die Planungsunterlagen für die Erdgasleitung Nord Stream 2 eingesehen werden. Damit geht das Genehmigungsverfahren in eine neue Runde. Dazu erklärt der energiepolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Ralf Borschke:

AfD - Ralf Borschke

(Foto: Privat)

„Das Verfahren, nach dem der ‚Wert‘ der Ausgleichsmaßnahmen bemessen wird, muss dringend überarbeitet werden. Nach den momentanen Kriterien hat die Renaturierung einer genutzten Ackerfläche einen höheren Wert als die Renaturierung einer brachliegende Fläche einer ehemaligen LPG. Dabei gibt es in unserem Land mehr als genug solcher brachliegenden ehemaligen Stallanlagen und Flächen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, dafür unsere hochwertigen und produktiven Felder zu nutzen.

Für Mecklenburg-Vorpommern wäre es wirtschaftlich sinnvoller, brachliegende und ungenutzte Flächen für Ausgleichsmaßnahmen heranzuziehen. Das würde die Erfordernisse der Wirtschaft und des Naturschutzes miteinander verbinden. Dafür muss aber das derzeitige Bewertungssystem der Ökokontomaßnahmen, das zur Berechnung des ‚Werts‘ einer Ausgleichsmaßnahme geschaffen wurde, geändert werden. Wir werden uns in dieser Sache mit den anderen Parteien im Landtag abstimmen, um zu einer Lösung zu kommen, die von möglichst vielen mitgetragen werden kann.“

Schwerin - 18.04.2017
Text: Alternative für Deutschland Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern