Reform des Unterhaltsvorschusses


Staatssekretär Voss: Die Reform des Unterhaltsvorschusses ist in Kraft getreten


Gestern, am 17.August, wurde im Bundesgesetzblatt das neue Unterhaltsvorschussgesetz für Alleinerziehende veröffentlicht, welches damit in Kraft tritt.

Die Reform beinhaltet deutliche Verbesserungen: Der Unterhaltsvorschuss wird nun bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von sechs Jahren wurde aufgehoben.

„In Fällen, in denen der Ex-Partner nicht mehr zahlt, geraten Alleinerziehende in eine schwere Lebenslage. Die Neuerung des Gesetzes bringt eine deutliche Verbesserung für alleinerziehende Mütter und Väter – und damit wesentlich mehr Chancengerechtigkeit“, erklärt Voss.

Dabei erhalten Antragssteller, die anspruchsberechtigt sind, rückwirkend bis zum 1. Juli 2017 den neuen Unterhaltsvorschuss. Auch spätere Antragsstellungen bis zum 30. September 2017 werden noch berücksichtigt, um Ansprüche für die Zeit ab dem 1. Juli 2017 geltend zu machen. Die Anträge können im zuständigen Jugendamt gestellt werden.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses für Kinder von 12 bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beträgt 268 Euro monatlich. Für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren sind 150 Euro und von 6 bis 11 Jahren sind 201 Euro vorgesehen.

Schwerin - 18.08.2017
Text: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung