Richtlinie für soziales Wohnungsbauprogramm


Richtlinie für soziales Wohnungsbauprogramm verabschiedet

Die Richtlinie für das Förderprogramm „Wohnungsbau Sozial“ wurde heute veröffentlicht. Dieses Programm setzt Anreize für Wohnungsgesellschaften und private Investoren, bezahlbaren Wohnraum in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt zu schaffen.

„Mit diesem Programm soll die Schaffung von Wohnraum für Haushalte gefördert werden, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können“, sagt Christian Pegel, Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern.

Förderfähig ist die Bereitstellung von barrierearmen und barrierefreien Mietwohnungen durch Neubau, Dachgeschoss-Ausbau, Wohngebäude-Aufstockung oder -anbau sowie durch Nutzungsänderung bestehender Gebäude. Es können bis zu 850 Euro je Quadratmeter als Zuschuss gewährt werden: bis zu 650 Euro pro Quadratmeter für barrierearme Wohnungen, bis zu 750 Euro pro Quadratmeter für barrierefreie Wohnungen und zusätzlich bis zu 100 Euro/Quadratmeter für den Einbau von Personenaufzügen.

„Mit der gleichzeitigen Förderung von bezahlbaren sowie barrierearmen und barrierefreien Wohnungen wollen wir zudem der demografischen Entwicklung im Land Rechnung tragen“, so Christian Pegel.

Für die nach der neuen Richtlinie geförderten Wohnungen gilt eine Belegungsbindung: 20 Jahre lang dürfen sie nur an Personen mit einen Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Diesen Schein stellt die Kommune Wohnungssuchenden aus, deren Einkommen einen festgelegten Satz nicht überschreitet.

Die Nettokaltmiete darf in den ersten drei Jahren der Vermietung 5,50 Euro/Quadratmeter nicht übersteigen. Ab dem vierten Jahr sind im Zweijahresrhythmus bis Ende der Belegungsbindung Mietsteigerungen um 25 Cent pro Quadratmeter erlaubt.

Gefördert werden Bauvorhaben in Grund-, Mittel- und Oberzentren, in denen die Leerstandsquote vier Prozent unterschreitet. „Die Schaffung neuer, bezahlbarer Wohnungen ist dringend erforderlich vor allem in den Städten, die die Einführung einer nur kurzfristig wirksamen Mietpreisbremse beantragt haben“, sagt Christian Pegel. Das sind bislang in Mecklenburg-Vorpommern die Universitätsstädte Rostock und Greifswald.

Im Doppelhaushalt 2016/17 sind für das Programm Zuschüsse Bundesmittel in Höhe von 12,5 Millionen Euro für 2016 und in Höhe von 14,5 Millionen für 2017 verfügbar. Für 2016 sind bereits Zuschüsse in Höhe von etwa 7,7 Millionen Euro für den Neubau von 172 Wohnungen beantragt worden, unter anderem in Greifswald, Neubrandenburg, Bad Doberan und Waren/Müritz.

Anträge können gestellt werden an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsbereich der NORD/LB Girozentrale, Postfach 160255.

Schwerin - 20.02.2017
Text: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung