Alleenschutz in der Hans-Sachs-Allee


Der geschützte Alleebaumbestand im letzten Abschnitt der Hans-Sachs-Allee soll ab Ende März umfangreich und nachhaltig gesichert werden, teilt das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege der Hansestadt Rostock mit. Bereits in den Vorjahren waren an Abschnitten der Lindenalleen in der Hans-Sachs-Allee und am Platz der Freiheit Restriktionen durchgeführt worden, um den gesetzlich vorgeschriebenen Alleenschutz im Interesse des Gemeinwohls und des innerstädtischen Grünsystems zu garantieren.

Jahrzehntelang hatten auf den Grünflächen unter den Alleebäumen immer wieder Pkw ohne Parkerlaubnis gestanden und teils massive Schäden am Wurzelsystem mit Bodenverdichtung, mechanischen Wurzelbeschädigungen und Astabbrüchen in den Baumkronen verursacht. Nach der Einschätzung von Fachgutachtern können diese nur durch ein restriktives Verhindern des widerrechtlichen Befahrens und Standortverbesserungen kompensiert werden.

Die bereits 2014/2015 vorgesehene Maßnahme war nach intensiven Abstimmungen mit dem Ortsbeirat und den Anliegern 2015 auf einen Teilabschnitt beschränkt worden, um zwischenzeitlich nach Alternativen für den ruhenden Verkehr zu suchen. Dieser erste Teilabschnitt war im ersten Halbjahr 2016 umgesetzt worden. Erneute Begutachtungen der Vitalität der Bäume im Herbst 2016 hatten jedoch gezeigt, dass die 2015 vereinbarte „Vorerst-Duldung“ von parkenden Pkw in dem noch nicht gesicherten Alleeabschnitt nicht mehr tragbar ist und dem gesetzlichen Alleenschutz widerspricht.

Nach einer Vorortabstimmung mit dem Ortsbeirat und der Fachverwaltung der Hansestadt Rostock sicherte die Stadtverwaltung kürzlich zu, die Parksituation für die Anlieger in Abstimmung mit anliegenden Wohnungs- und Wirtschaftsunternehmen zu optimieren und eine Einführung von Anwohnerparken zu prüfen.

Das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege wird die Sicherungsmaßnahmen zum Alleenschutz wie Bodenlockerung und -auftrag sowie Düngung Ende März/Anfang April damit noch vor Beginn der Vegetationsperiode durchführen.

Rostock - 07.03.2017
Text: Pressestelle Universitäts- und Hansestadt Rostock