Hinweise zur Briefwahl bei der Bundestagswahl


Hinweise zur Briefwahl bei der Bundestagswahl und zur Briefabstimmung beim Bürgerentscheid am 24. September 2017

Wahl- bzw. Abstimmungsberechtigte, die am 24. September 2017 nicht in ihrem Wahl-/Abstimmungsraum wählen und abstimmen können, haben die Möglichkeit, einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl sowie einen Abstimmungsschein und Briefabstimmungsunterlagen für den Bürgerentscheid zu beantragen. Darüber informiert der Bereich Wahlen im Büro des Oberbürgermeisters.

Wahl- bzw. Abstimmungsberechtigte, die im verbundenen Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten die Briefwahlunterlagen sowie die Briefabstimmungsunterlagen, nachdem sie einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Dies ist gleich auf mehreren Wegen möglich. Am einfachsten ist sicher für Viele die Online-Beantragung über das Internet unter der Adresse www.rostock.de/briefwahl. Wer den Antrag nicht gleich online ausfüllen und abschicken möchte, kann das Formular auch herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben und dann per Post abschicken. Aber auch die Wahl- und Abstimmungsbenachrichtigung, die bis spätestens 3. September 2017 zugestellt wird, enthält auf der Rückseite ein entsprechendes Formular, das ausgefüllt und unterschrieben in einem frankierten Umschlag an folgende Adresse geschickt werden kann: Hansestadt Rostock, Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle, Warnowallee 31, 18103 Rostock. Die Übersendung ist auch per Telefax an Fax 0381 381-1830 möglich. Sogar ein formloser Antrag wird anerkannt. Dieser muss Ihren Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Rostocker Anschrift und diee gewünschte Zustellanschrift beinhalten. Schriftliche Anträge müssen persönlich unterschrieben werden. Einzige Ausnahme bilden E-Mail-Anträge. Sie sind auch ohne Unterschrift möglich und zu schicken an die E-Mail-Adresse briefwahl@rostock.de. Sogar eine mündliche Beantragung ist ab 4. September 2017 zu den unten genannten Öffnungszeiten in der
Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle möglich. Lediglich telefonische Beantragungen sind nicht zulässig.

Der Versand der beantragten Briefwahl- bzw. Briefabstimmungsunterlagen erfolgt ab 23. August 2017. Die Unterlagen werden weltweit an jede gewünschte Adresse geschickt. In dringenden Fällen werden die Unterlagen sogar eher zugestellt. Die früheste Zustellung ist jedoch erst nach Vorlage der Stimmzettel (voraussichtlich ab 9. August 2017) möglich.

Wahlbrief und Abstimmungsbrief müssen spätestens am Wahl- und Abstimmungstag, also dem 24. September 2017, um 18.00 Uhr in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle vorliegen. Später eingehende Wahl- und Abstimmungsbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

Briefwahl- sowie Briefabstimmungsunterlagen kann man in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle direkt abholen bzw. abgeben.
Auch die Durchführung der Briefwahl sowie der Briefabstimmung ist dort zu den Sprechzeiten möglich.

Die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle der Hansestadt Rostock befindet sich in Lütten Klein in der Warnowallee 31 (1. Etage links) und ist erreichbar unter Tel. 0381 381-1820 und -1821, Fax 0381 381-1830 und E-Mail: briefwahl@rostock.de. Ab 4. bis zum 22. September 2017 werden dort folgende Sprechzeiten angeboten: Montags, mittwochs und freitags von 8.30 bis 15 Uhr, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 18 Uhr. Am Freitag, 22. September 2017, ist die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle sogar bis 18 Uhr geöffnet. Im Falle der plötzlichen Erkrankung werden Briefwahlunterlagen und Briefabstimmungsunterlagen auch am Sonnabend, 23. September 2017, von 8 bis 14 Uhr und am Sonntag, 24. September 2017, von 8 bis 15 Uhr aus- und zugestellt.

Bei weiteren Fragen zur Briefwahl und zum Wahlrecht stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle gern zur Verfügung.

Linktipp:
www.rostock.de/briefwahl

Weitere Informationen:
www.rostock.de/wahlen

Rostock - 04.08.2017
Text: Pressestelle Universitäts- und Hansestadt Rostock