Maßnahmen zum Schutz vor Geflügelpest


Ab sofort Aufstallung im gesamten Stadtgebiet


Heute ist in der Hansestadt Rostock der Verdacht auf einen Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln aufgrund des Nachweises des hochpathogenen aviären Influenzavirus HPAI H5N8 bei einer Silbermöwe amtlich festgestellt worden, teilt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mit.

Zum Schutz vor Geflügelpest hat Oberbürgermeister Roland Methling heute die Aufstallung von Geflügel ab sofort bis spätestens 14. November 2016 um 0.00 Uhr im gesamten Rostocker Stadtgebiet angeordnet. Geflügelhalter müssen in diesem Bereich ihr Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) ab Montag in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), unterbringen.

Tierhalter, die Geflügel in diesem Gebiet halten und der Anzeigepflicht der Geflügelhaltung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Hansestadt Rostock bisher nicht nachgekommen sind, haben sich unverzüglich unter der Telefonnummer 0381 381-8601 zu melden.
Das Friedrich-Loeffler-Institut geht in seiner Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAI H5N8 in Deutschland vom 9. November 2016 auf Grund der aktuellen Verbreitung von HPAI H5N8 bei Wildvögeln in Polen, Ungarn, Schweiz, Österreich und Deutschland von einem hohen Eintragsrisiko in Hausgeflügelbestände durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel, insbesondere bei Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und -sammelplätzen, aus.

Durch die Aufstallung des Geflügels soll ein Eintrag des Geflügelpesterregers durch Wildvögel in die Hausgeflügelbestände verhindert werden. Das vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandeln gegen diese Verfügung gilt gemäß der Geflügelpest-Verordnung als Ordnungswidrigkeit im Sinne des Tiergesundheitgesetzes und kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Rostock - 11.11.2016
Text: Pressestelle Universitäts- und Hansestadt Rostock


Sperrmaßnahmen zum Schutz vor Geflügelpest


In der Hansestadt Rostock war am 12. November 2016 aufgrund des Nachweises des hochpathogenen aviären Influenzavirus H5N8 bei einer Silbermöwe der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Dies teilt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mit. Um den Fundort der Silbermöwe in Rostock-Groß Klein wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Innerhalb des Sperrbezirkes und Beobachtungsgebietes gelten in erster Linie spezielle Beschränkungen für Geflügelhaltungen und Transporte. Zudem werden alle krank und verendet aufgefundenen Wildvögel untersucht. Wer Hunde und Katzen hält, darf diese nicht frei herumlaufen lassen. Der Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet sind durch Schilder gekennzeichnet und jegliche Beförderung von Geflügel ist nur im Durchgangsverkehr auf Autobahnen, Straßen des Fernverkehrs oder Schienenverbindungen erlaubt. Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, finden intensive Abklärungsuntersuchungen statt.

Die Geflügelpest ist eine durch Viren hervorgerufene anzeigepflichtige Tierseuche, von der Hühner, Puten, Gänse, Enten, wildlebende Wasservögel und andere Vögel betroffen sein können. Beim nachgewiesenen Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N8 handelt es sich um ein hochpathogenes Virus, welches schwere Krankheitsverläufe mit hoher Mortalität bei Vögeln verursachen kann.

Für Fragen zum Thema können sich alle Geflügelhalter im Stadtgebiet der Hansestadt Rostock direkt an das Veterinäramt, Tel. 0381 381-8601, wenden. Sie erhalten dort weiteren Informationen.

Rostock - 13.11.2016
Text: Pressestelle Universitäts- und Hansestadt Rostock



Sperrmaßnahmen zum Schutz vor Geflügelpest: Zweiter Ausbruch


In der Hansestadt Rostock wurde am heute, 25. November 2016, aufgrund des Nachweises des hochpathogenen aviären Influenzavirus H5N8 bei einer Silbermöwe erneut der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Darüber informiert das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Um den Fundort der Silbermöwe in Rostock-Hohe Düne wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Im neu errichteten Sperrbezirk gab es weitere Nachweise des hochpathogenen aviären Influenzavirus H5N8 bei einer Stockente aus Warnemünde sowie einer weiteren Silbermöwe und einer Mantelmöwe aus Hohe Düne.

Innerhalb des Sperrbezirkes und des Beobachtungsgebietes gelten in erster Linie spezielle Beschränkungen für Geflügelhaltungen und Transporte. Zudem werden alle krank und verendet aufgefundenen Wildvögel untersucht. Wer Hunde und Katzen hält, darf diese nicht frei herumlaufen lassen. Der Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet werden durch Schilder gekennzeichnet. Jegliche Beförderung von Geflügel ist nur im Durchgangsverkehr auf Autobahnen, Straßen des Fernverkehrs oder Schienenverbindungen erlaubt. Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, finden intensive Abklärungsuntersuchungen statt.

Die Geflügelpest ist eine durch Viren hervorgerufene anzeigepflichtige Tierseuche, von der Hühner, Puten, Gänse, Enten, wildlebende Wasservögel und andere Vögel betroffen sein können. Beim nachgewiesenen Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N8 handelt es sich um ein hochpathogenes Virus, welches schwere Krankheitsverläufe mit hoher Mortalität bei Vögeln verursachen kann.

Bei Nachfragen können sich alle Geflügelhalter im Stadtgebiet der Hansestadt Rostock direkt an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter Tel. 0381 381-8601 wenden. Sie erhalten dort weiteren Informationen.

Rostock - 25.11.2016
Text: Pressestelle Universitäts- und Hansestadt Rostock


Vorgaben zum Schutz vor Geflügelpest werden leicht gelockert - Aufstallungspflicht bleibt bestehen


Aufgrund jetzt ausbleibender neuer positiver Geflügelpest-Befunde im Sperrbezirk Groß Klein können die Vorgaben zum Schutz vor der Erkrankung jetzt leicht gelockert werden, teilt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mit. In dem Drei-Kilometer-Sperrbezirk um den Fundort einer positiv auf H5N8-getesteten Möwe in Rostock Groß Klein gilt ab morgen (10.Dezember 2016) nur noch Folgendes: Gehaltene Vögel dürfen nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden. Federwild darf nicht ohne Genehmigung oder Anordnung durch die zuständige Behörde gejagt werden. Hunde und Katzen dürfen nicht frei umherlaufen. Ställe oder sonstige Standorte, in denen Vögel gehalten werden, dürfen nicht von betriebsfremden Personen betreten werden.

Alle anderen in der Allgemeinverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirks und eines Beobachtungsgebiets wegen des Ausbruchs der Geflügelpest im Stadtgebiet der Hansestadt Rostock vom 14. November 2015 für den Sperrbezirk angeordneten Beschränkungen fallen weg.

Die Aufstallungspflicht für Geflügel gilt weiterhin im gesamten Stadtgebiet der Hansestadt Rostock.

Rostock - 09.12.2016
Text: Pressestelle Universitäts- und Hansestadt Rostock


Geflügelpest-Sperrbezirk aufgehoben - Rostock jedoch weiter als Beobachtungsgebiet eingestuft


Der zweite wegen Wildvogel-Geflügelpest eingerichtete Sperrbezirk um den Fundort einer positiv auf den Virus H5N8 getesteten Möwe in Rostock-Hohe Düne wird aufgehoben. Das hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt heute verfügt. Damit ist das gesamte Stadtgebiet der Hansestadt Rostock Beobachtungsgebiet.

Im Beobachtungsgebiet dürfen Hunde und Katzen nicht frei umherlaufen. Hier gehaltene Vögel dürfen nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden. Außerdem darf Federwild nicht ohne Genehmigung oder Anordnung durch die zuständige Behörde gejagt werden. Ställe oder sonstige Standorte, in denen Vögel gehalten werden, dürfen nicht von betriebsfremden Personen betreten werden.

Die Aufstallungspflicht für Geflügel gilt weiterhin im gesamten Stadtgebiet der Hansestadt Rostock.

Rostock - 21.12.2016
Text: Pressestelle Universitäts- und Hansestadt Rostock


Beobachtungsgebiet zum Schutz vor Geflügelpest aufgehoben Aufstallpflicht bleibt aber bestehen


Das Beobachtungsgebiet zum Schutz vor der Geflügelpest, welches für das gesamte Stadtgebiet der Hansestadt Rostock galt, wird mit Wirkung zum 11. Januar 2017 aufgehoben. Da auf dem oben genannten Gebiet keine weiteren Fälle der Geflügelpest aufgetreten sind, hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Hansestadt Rostock die Aufhebung verfügt. Somit entfallen auch die besonderen Vorschriften für Geflügel-, Hunde- und Katzenhalter im Beobachtungsgebiet.

Die Aufstallpflicht hingegen, welche aufgrund eines Erlasses der Landesregierung seit dem 14. November 2016 Bestand hat, gilt unverändert fort.

Für Fragen zum Thema können sich alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Stadtgebiet der Hansestadt Rostock direkt an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter Tel. 0381 381-8601 wenden. Sie erhalten dort weitere Informationen.

Rostock - 10.01.2017
Text: Pressestelle Universitäts- und Hansestadt Rostock