Mit Schablonen ins Wahllokal


Blinde und sehbehinderte Menschen können auch zum Bürgerentscheid am 24. September 2017 ohne fremde Hilfe wählen, teilt Rostocks Behindertenbeauftragte Petra Kröger mit. Die Gebietsgruppe Rostock des Blinden- und Sehbehinderten-Verein Mecklenburg-Vorpommern (BSVMV) übernimmt die Verteilung der Wahlschablonen.

Auf Anfrage übersendet der BSVMV blinden oder sehbehinderten Wählerinnen und Wählern die Wahlschablone per Briefpost. Auch im Büro für Behindertenfragen kann eine Schablone angefordert werden. Im Umschlag liegt zudem eine Anleitung zur Handhabung der Schablone. Mit der Schablone können auch blinde und sehbehinderte Menschen über den zukünftigen Standort des Traditionsschiffes mit entscheiden. Auch ein Wahlhilfepaket zur Bundestagswahl ist in der Landesgeschäftsstelle des BSVMV erhältlich.

Informationen geben der Blinden- und Sehbehinderten-Verein M-V e.V., Henrik-Ibsen-Straße 20, 18106 Rostock, Tel. 0381 77898-0, Fax 0381 7789815, E-Mail info@bsvmv.org und das Büro für Behindertenfragen, Neuer Markt 1, 18055 Rostock, Tel. 0381 381-1125.

Rostock - 31.08.2017
Text: Pressestelle Universitäts- und Hansestadt Rostock