Volksinitiative für kostenloses Schülerticket


Rostock unterstützt Volksinitiative für kostenloses Schülerticket


Die Hansestadt Rostock unterstützt die Volksinitiative, ein kostenloses Schülerticket für alle Schülerinnen und Schüler und für Auszubildende im Schulgesetz des Landes zu verankern. „Wir reden viel über Chancengleichheit, Gerechtigkeit und Voraussetzungen für Kinder und Jugendliche, um an Bildungs-, Kultur- und Sportangeboten teilzunehmen.

Eine ganz einfache und sehr wirksame Unterstützung wäre Mobilität durch ein kostenloses Schülerticket. Es würde allen Kindern und Jugendlichen ermöglichen, unabhängig von bürokratischen Hürden wie etwa den Schuleinzugsbereichen, die Schule ihrer Wahl kostenfrei zu erreichen und auch nach dem Unterricht gute und wertvolle Angebote leichter in Anspruch zu nehmen“, so Oberbürgermeister Roland Methling. „Weil ein kostenfreies Schülerticket überaus effizient ist, sozial ausgleichend und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht, hat die Hansestadt Rostock auch ihre Bereitschaft signalisiert, sich an den Kosten für ein kostenfreies Ticket zu beteiligen.“ Auch der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern macht sich für das Landesschülerticket stark, unterstützt die Volksinitiative und empfiehlt seinen Mitgliedern, entsprechende Unterschriftenlisten auszulegen. Die Unterschriftenlisten liegen ab Montag (31. Juli 2017) im Foyer des Rathauses und an allen Infotheken in den Ämtern der Stadtverwaltung aus.

Mit der fünften Änderung des Schulgesetzes, die vom Landtag im Frühjahr beschlossen wurde, werden die Kosten für die Schülerbeförderung nun auch in den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock erstattet. Allerdings gilt dies nur, wenn die örtlich zuständige Schule besucht wird und diese weiter als zwei bzw. vier Kilometer von der Wohnung entfernt ist. Doch diese Regelung geht den Landkreisen und kreisfreien Städten nicht weit genug, weil damit nur wenige Schülerinnen und Schüler in den Genuss der Regelung kommen, die zudem an den jeweiligen Kreisgrenzen endet.

„Rostock bereitet derzeit die Beschlussfassung über Schuleinzugsbereiche und eine Beförderungssatzung vor. Erst wenn diese dann durch das Land genehmigt wurden, können die neuen Regelungen des Gesetzes in der Stadt greifen. Leider werden nur deutlich weniger als zehn Prozent der Schülerinnen und Schüler in Rostock auf der Grundlage der aktuellen Gesetzeslage von der Regelung profitieren. Hier wäre aus Sicht der Hansestadt Rostock eine weitere Anpassung der bestehenden Gesetze wünschenswert. Auch die Hansestadt Rostock wäre bereit, bei einem solchen Schritt finanzielle Mitverantwortung zu übernehmen“, so Oberbürgermeister Roland Methling.

Rostock - 28.07.2017
Text: Pressestelle Universitäts- und Hansestadt Rostock