Zusätzliche Sprechzeiten für Erstsemestler


Rathaus bietet zusätzliche Sprechzeiten für Erstsemestler
Ortsamt Mitte (Mittwoch) und Migrationsamt (Freitag) für Studierende geöffnet


„Die Stadtverwaltung bietet für Erstsemstler, die jetzt ihr Studium in Rostock beginnen, zusätzliche Öffnungszeiten.“ Darauf weist Senator Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski hin. So hat das Ortsamt Mitte im Rathaus-Komplex Neuer Markt 1 a morgen, am 11. Oktober 2017, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr für Studierende geöffnet, die sich in der Hansestadt Rostock anmelden möchten. Gleichzeitig wird dabei das Studentenbegrüßungsgeld in Höhe von 150 Euro ausgezahlt.

Das Migrationsamt der Hansestadt Rostock öffnet für ausländische Studierende dann im Nachgang am Freitag , 13. Oktober 2017, in der Zeit von 9 bis 12 Uhr zur Beantragung der Aufenthaltstitel. Entsprechende Anträge erhalten die Studierenden bei Anmeldung im Ortsamt am 11. Oktober 2017.

Im Jahr 2016 meldeten 2.279 Studierende ihren Wohnsitz neu in der Hansestadt Rostock an und erhielten dafür je 150 Euro Begrüßungsgeld ausgezahlt. Das Begrüßungsgeld für Studierende war ursprünglich im Jahr 2009 eingeführt worden, damals mit einer Höhe von 100 Euro. Im Jahr 2014 beschloss die Bürgerschaft, das Begrüßungsgeld um 50 Euro auf aktuell 150 Euro anzuheben.

Die Zahl der mit Erstwohnsitz gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner ist eine wichtige Berechnungsgrundlage für die Zuweisung von Landesmitteln an die Kommunen. Für die Hansestadt Rostock bringt das Begrüßungsgeld somit einen positiven finanziellen Effekt, da die Kommune im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes pro Einwohner und Jahr eine Schlüsselzuweisung von etwa 600 Euro erhält.

Grundsätzlich gilt für jede Person, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhält, die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Bei mehreren Wohnsitzen ist der Hauptwohnsitz dort anzumelden, wo sich der persönliche Lebensmittelpunkt befindet. Dies ist besonders für zugezogene Studierende schwer einzuschätzen, da sie oft noch ein Zimmer am Wohnort ihrer Eltern besitzen, sich dort häufig aufhalten und noch starke soziale Bindungen dorthin haben. Das Begrüßungsgeld bildet einen Anreiz, sich auf die Hansestadt Rostock als Lebensmittelpunkt einzulassen und damit auch für die sachlich gebotene Verortung der finanziellen Zuschüsse des Landes zu sorgen.

Rostock - 10.10.2017
Text: Pressestelle Universitäts- und Hansestadt Rostock